hier: Aufstellung eines "Tisch des Weines" in der Gemarkung Gewann Platte
Die
Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Für die
Bezuschussung bzw. die Übernahme von Kosten für die Aufstellung eines „Tisch
des Weines“ stehen der Verwaltung (auch im Rahmen der Great Wine Capitals
Mainz/Rheinhessen) keine Mittel zur Verfügung.
Unabhängig
von einer Bezuschussung/Kostenübernahme ist die Aufstellung nur unter gewissen
Voraussetzungen möglich. Das Grundstück, auf dem der Tisch platziert werden
soll (Gemarkung Laubenheim, Flur 17, Nr.154) liegt innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes "Rheinhessisches Rheingebiet". Da es sich
bei mit dem Boden verbundenen Tischen und Bänken um bauliche Anlagen handelt,
sind diese gemäß der Rechtsverordnung von der Unteren Naturschutzbehörde zu
genehmigen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Schutzzweck nicht
beeinträchtigt wird. Der Schutzzweck liegt in der Erhaltung der Eigenart und
Schönheit der Landschaft und auch in der Erhaltung des Erholungswertes. Eine
Genehmigung wäre grundsätzlich denkbar, da ein Tisch des Weines der Förderung
des Erholungswertes dient. Aspekte wie Müll und Folgenutzungen oder die
Durchführung von Veranstaltungen wären aber zu berücksichtigen und ggf. durch
Nebenbestimmungen zur regeln. Zu klären wäre auch die Nutzung der Fläche durch
Winzer bei der Lese.
Nach Klärung der Finanzierung kann der Antrag auf Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde durch einen Dritten gestellt werden.