Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 1445/2023 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
hier: Aufstellung eines "Tisch des Weines" in der Gemarkung Gewann Platte
Vorlage
0334/2024
Aktenzeichen
23 Lau 17 2/24
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Für die Bezuschussung bzw. die Übernahme von Kosten für die Aufstellung eines „Tisch des Weines“ stehen der Verwaltung (auch im Rahmen der Great Wine Capitals Mainz/Rheinhessen) keine Mittel zur Verfügung.

 

Unabhängig von einer Bezuschussung/Kostenübernahme ist die Aufstellung nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Das Grundstück, auf dem der Tisch platziert werden soll (Gemarkung Laubenheim, Flur 17, Nr.154) liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Rheinhessisches Rheingebiet". Da es sich bei mit dem Boden verbundenen Tischen und Bänken um bauliche Anlagen handelt, sind diese gemäß der Rechtsverordnung von der Unteren Naturschutzbehörde zu genehmigen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Schutzzweck nicht beeinträchtigt wird. Der Schutzzweck liegt in der Erhaltung der Eigenart und Schönheit der Landschaft und auch in der Erhaltung des Erholungswertes. Eine Genehmigung wäre grundsätzlich denkbar, da ein Tisch des Weines der Förderung des Erholungswertes dient. Aspekte wie Müll und Folgenutzungen oder die Durchführung von Veranstaltungen wären aber zu berücksichtigen und ggf. durch Nebenbestimmungen zur regeln. Zu klären wäre auch die Nutzung der Fläche durch Winzer bei der Lese.

 

Nach Klärung der Finanzierung kann der Antrag auf Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde durch einen Dritten gestellt werden.