Betreff
Vorbereitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in Ebersheim-Nord/Süd und Hechtsheim-Süd

1) Einleitung und Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen für jeweils eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 141 Abs. 3 S. 1 BauGB (Einleitungsbeschluss) für die Untersuchungsräume
a) Ebersheim-Nord/Süd (gem. Anlage 2)
b) Hechtsheim-Süd (gem. Anlage 3)
zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen, ob für die in Anlage 2 und 3 dargestellten Bereiche oder in Teilen derselben eine städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem.
§ 165 ff. BauGB durchgeführt werden kann.

2) Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses gem. § 165 Abs. 4 i.Vm. § 141 BauGB mit Verweis auf § 138 BauGB.

3) Aufstellung von Rah menplänen für die Bereiche
a) Ebersheim-Nord/Süd (gem. Anlage 2)
b) Hechtsheim-Süd (gem. Anlage 3)

4) Mittelbereitstellung für die vorbereitenden Untersuchungen im konsumtiven Haushalt in Höhe von jeweils 900.000 Euro 2025 und 2026.
Vorlage
0239/2024
Aktenzeichen
61 14 12 17
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

1)        Der Stadtvorstand, die Ortsbeiräte Hechtsheim und Ebersheim, der Haupt- und Personalausschuss, der Bau- und Sanierungsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung empfehlen, der Stadtrat beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. §§ 165 Abs. 4 i.V.m. § 141Abs. 3 BauGB zu den in Anlage 2 und Anlage 3 näher bezeichneten Untersuchungsbereichen.

 

2)        Der Stadtvorstand, die Ortsbeiräte Hechtsheim und Ebersheim, der Haupt- und Personalausschuss, der Bau- und Sanierungsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung empfehlen, der Stadtrat beschließt die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 165 Abs. 4 i.V.m. § 141 Abs. 3 BauGB. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

3)        Der Stadtvorstand, die Ortsbeiräte Hechtsheim und Ebersheim, der Haupt- und Personalausschuss, der Bau- und Sanierungsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung empfehlen, der Stadtrat beschließt die Erarbeitung von einem Rahmenplan je Untersuchungsbereich.

 

4)        Der Stadtvorstand, die Ortsbeiräte Hechtsheim und Ebersheim, der Haupt- und Personalausschuss, der Bau- und Sanierungsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung empfehlen, der Stadtrat beschließt die Anmeldung der Mittel für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen in konsumtiven Haushalt in Höhe von jeweils 900.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026.