Betreff
Rechtsanspruch Ganztagsschule (CDU)
Vorlage
0204/2024
Art
Anfrage (Stadtrat)

Nachdem Bundestag und Bundesrat 2021 beschlossen hatten, dass jedes Grundschulkind ein Recht auf Ganztagsbetreuung haben soll, wird das Gesetz ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise greifen. Beginnend mit der Jahrgangsstufe 1 soll das Recht sich jedes Jahr auf die nächsthöhere Stufe ausweiten. Dass die Mainzer Stadtverwaltung über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen und ab 2026 bereits allen Grundschuljahrgängen eine Ganztagsbetreuung ermöglichen möchte, ist sehr begrüßens- und unterstützenswert. Es ist jetzt wichtig, die entsprechenden Kapazitäten schnellstmöglich zu schaffen, um die Pläne auch wirklich umsetzen zu können.