Betreff
Rechtsanspruch Ganztagsschule (CDU)
Vorlage
0204/2024
Art
Anfrage (Stadtrat)
Nachdem Bundestag und Bundesrat 2021
beschlossen hatten, dass jedes Grundschulkind ein Recht auf Ganztagsbetreuung
haben soll, wird das Gesetz ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise greifen.
Beginnend mit der Jahrgangsstufe 1 soll das Recht sich jedes Jahr auf die
nächsthöhere Stufe ausweiten. Dass die Mainzer Stadtverwaltung über die
gesetzlichen Regelungen hinausgehen und ab 2026 bereits allen
Grundschuljahrgängen eine Ganztagsbetreuung ermöglichen möchte, ist sehr
begrüßens- und unterstützenswert. Es ist jetzt wichtig, die entsprechenden
Kapazitäten schnellstmöglich zu schaffen, um die Pläne auch wirklich umsetzen
zu können.