Katzen sind die beliebtesten
Haustiere in Deutschland. Über 16 Millionen Katzen leben in deutschen
Haushalten, die Mehrheit als so genannte Freigänger.
Hierbei kommt es immer wieder
vor, dass Katzen sich verlaufen, den Weg nach Hause nicht mehr finden,
vorsätzlich gefangen oder ausgesetzt werden. Regelmäßig landen Fundkatzen im Tierheim oder bei anderen
Tierschutzorganisationen. Eine Rückführung zu den meist besorgten
Besitzer:innen gelingt jedoch nur, wenn die Tiere entsprechend gechipt und
registriert sind. Dies ist leider, trotz regelmäßiger Aufklärung durch
Tierschutzorganisationen, Tierärzt:innen und Züchter:innen oft nicht gegeben.
Auch sorgen nicht kastrierte
Freigänger-Katzen für oft ungewollten Nachwuchs. Insbesondere bei verwilderten
bzw. entlaufenen Katzen, die niemandem gehören, sorgt dies für viel Tierleid, da die
Katzen in der Stadt nicht ausreichend Futter finden, erkranken und qualvoll
verenden.
Mit der Einführung von § 13 b
Tierschutzgesetz wurde die Möglichkeit
geschaffen, Rechtsverordnungen zum Schutz frei lebeneder Katzen zu erlassen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat 2015 die Rechtsgrundlage geschaffen, dass Kommunen
diese Verordnungen erlassen können.
Seitdem haben in
Rheinland-Pfalz über 30 Städte und Gemeinden entsprechende Rechtsverordnungen
erlassen, darunter Ludwigshafen, Speyer, Worms und jüngst Koblenz.
Tierschutzorganisationen
fordern seit langem den Erlass einer entsprechenden Verordnung zum Schutz
freilebender Katzen auch in Mainz. Die Stadt Mainz hat jedoch bislang keine
erkennbaren Aktivitäten zum Erlass einer entsprechenden Verordnung unternommen.