Betreff
Schutzverordnung für freilebende Katzen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
0192/2024
Art
Anfrage (Stadtrat)

Katzen sind die beliebtesten Haustiere in Deutschland. Über 16 Millionen Katzen leben in deutschen Haushalten, die Mehrheit als so genannte Freigänger.

Hierbei kommt es immer wieder vor, dass Katzen sich verlaufen, den Weg nach Hause nicht mehr finden, vorsätzlich gefangen oder ausgesetzt werden. Regelmäßig landen Fundkatzen im Tierheim oder bei anderen Tierschutzorganisationen. Eine Rückführung zu den meist besorgten Besitzer:innen gelingt jedoch nur, wenn die Tiere entsprechend gechipt und registriert sind. Dies ist leider, trotz regelmäßiger Aufklärung durch Tierschutzorganisationen, Tierärzt:innen und Züchter:innen oft nicht gegeben.

Auch sorgen nicht kastrierte Freigänger-Katzen für oft ungewollten Nachwuchs. Insbesondere bei verwilderten bzw. entlaufenen Katzen, die niemandem gehören, sorgt dies für viel Tierleid, da die Katzen in der Stadt nicht ausreichend Futter finden, erkranken und qualvoll verenden.

Mit der Einführung von § 13 b Tierschutzgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, Rechtsverordnungen zum Schutz frei lebeneder Katzen zu erlassen. Das Land Rheinland-Pfalz hat 2015 die Rechtsgrundlage geschaffen, dass Kommunen diese Verordnungen erlassen können.

Seitdem haben in Rheinland-Pfalz über 30 Städte und Gemeinden entsprechende Rechtsverordnungen erlassen, darunter Ludwigshafen, Speyer, Worms und jüngst Koblenz.

Tierschutzorganisationen fordern seit langem den Erlass einer entsprechenden Verordnung zum Schutz freilebender Katzen auch in Mainz. Die Stadt Mainz hat jedoch bislang keine erkennbaren Aktivitäten zum Erlass einer entsprechenden Verordnung unternommen.