hier: Öffentliche Toiletten
Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung:
Der
Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29.11.2023 das gesamtstädtische
Toilettenkonzept und die stufenweise Umsetzung der Ergebnisse beschlossen. Das
Konzept enthält neben Sanierungsmaßnahmen auch die Realisierung neuer Standorte
mit unterschiedlichen Priorisierungen.
Zur
Priorisierung von Standortvorschlägen galt bei der Betrachtung der
Fußgängerfrequenzen das Interesse für den Personenkreis, der sich zwecks
Freizeitaktivitäten und zum Einkaufen in Mainz aufhält. Auf Basis der
Fußgängerfrequenz je Hektar wurde eine Analyse des Stadtgebietes durchgeführt
und ein Grenzwert errechnet. Alle Flächen, die über dem Grenzwert liegen,
bieten Potential für neue Toilettenanlagen, da dort ausreichend hohe
Fußgängerströme vorhanden sind.
Als
Bedarfsquellen wurden Orte im Stadtgebiet identifiziert, an denen aufgrund
ihrer spezifischen Eigenschaften sich ein hoher Anteil an Personen zu
Freizeitaktivitäten aufhält oder vorbeikommt. Hierzu zählen u. a.
Einkaufsstraßen/Ortskerne, Parkanlagen, Spielplätze etc.
Ein
Standort für eine neue Toilettenanlage wurde dort empfohlen, wo sich Potentialflächen
und Bedarfsquellen treffen. Die gesammelten Vorschläge aus den
Beteiligungsverfahren bzw. aus den Gremien wurden in die räumliche Analyse
aufgenommen und mit den ermittelten Potentialflächen und Bedarfsquellen
abgeglichen. Hierdurch konnten drei Kategorien ermittelt werden. Diese gliedern
sich in deckungsgleiche Vorschläge, welche eine Standortempfehlung nach der
Analyse erhalten, abgewiesene Vorschläge, welche außerhalb von Potentialflächen
und Bedarfsquellen oder im Einzugsbereich des Bestands liegen sowie bedingt
deckungsgleiche Vorschläge, welche diskutabel sind, da sie in unmittelbarer
Nachbarschaft zu Potentialflächen und Bedarfsquellen liegen.
Im
Ergebnis gliedern sich die seitens KIM erarbeiteten Standortempfehlungen nach
erfolgter Datenanalyse in Gruppe A, Gruppe B und Gruppe C. Die Priorisierung
innerhalb der jeweiligen Gruppe resultiert aus den Erkenntnissen der
Fußgängerfrequenz, Nennung bei der Online-Umfrage, Nennung durch die Gremien
und den begleitenden Bedarfsquellen.
Bei Gruppe
A handelt es sich um Standorte mit der höchsten Priorität, welche alle in
Arealen mit hoher bis sehr hoher Fußgängerfrequenz und wichtigen
Bedarfsquellen, u. a. Spielplätze, Parkanlagen, Ortszentren, in unmittelbarer
Nähe liegen. Zudem wurden die Nennungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und die
Vorschläge aus den städtischen Gremien berücksichtigt.
Gruppe B
beinhaltet Standorte mit einer mittleren Priorität, welche in Arealen liegen
mit mittlerer bis hoher Fußgängerfrequenz und Bedarfsquellen in unmittelbarer
Nähe und weiteren Bedarfsquellen in näherer Entfernung. Die Nennungen im Rahmen
der Bürgerbeteiligung und Vorschläge aus den städtischen Gremien wurden analog
der Gruppe A berücksichtigt.
Bei
Gruppe C handelt es sich um Standorte mit niedrigerer Priorität, welche in
Arealen liegen mit geringerer bis mittlerer Fußgängerfrequenz und
Bedarfsquellen in unmittelbarer Nähe und weiteren Bedarfsquellen in näherer
Entfernung. Die Nennungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und Vorschläge aus
den städtischen Gremien wurden auch hier analog der beiden anderen Gruppen
entsprechend berücksichtigt.
Wie den
vorgenannten Ausführungen zu entnehmen ist, wurde keine willkürliche
Standortpriorisierung, sondern vielmehr eine genaue Abwägung zu den einzelnen
Standorten getroffen.
Für den
Stadtteil Hechtsheim wurde Potential für einen neuen Toilettenstandort
identifiziert. Im Bereich des Ortskerns bzw. der Endhaltestelle der Straßenbahn
besteht eine hohe Fußgängerfrequenz. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde der
Standort mit Rang 26 gelistet. Hieraus leitet sich insgesamt die Priorisierung
in Gruppe C ab.
Die
Verwaltung wird den Empfehlungen des KIM folgen und das seitens des Stadtrates
beschlossene Konzept entsprechend stufenweise umsetzen. Eine Änderung der Priorisierung
wird seitens der Verwaltung nicht vorgenommen.
Hinsichtlich des Prüfantrages zur Einrichtung einer öffentlichen Toilette für LKW-Fahrerinnen und –Fahrer im Gewerbegebiet wird auf den Sachstandsbericht zum Antrag 1482-2023 verwiesen.