Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 1803/2023 (SPD);
hier: Öffentliche Toiletten
Vorlage
0147/2024
Aktenzeichen
23 10 89 7
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29.11.2023 das gesamtstädtische Toilettenkonzept und die stufenweise Umsetzung der Ergebnisse beschlossen. Das Konzept enthält neben Sanierungsmaßnahmen auch die Realisierung neuer Standorte mit unterschiedlichen Priorisierungen.

 

Zur Priorisierung von Standortvorschlägen galt bei der Betrachtung der Fußgängerfrequenzen das Interesse für den Personenkreis, der sich zwecks Freizeitaktivitäten und zum Einkaufen in Mainz aufhält. Auf Basis der Fußgängerfrequenz je Hektar wurde eine Analyse des Stadtgebietes durchgeführt und ein Grenzwert errechnet. Alle Flächen, die über dem Grenzwert liegen, bieten Potential für neue Toilettenanlagen, da dort ausreichend hohe Fußgängerströme vorhanden sind.

 

Als Bedarfsquellen wurden Orte im Stadtgebiet identifiziert, an denen aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften sich ein hoher Anteil an Personen zu Freizeitaktivitäten aufhält oder vorbeikommt. Hierzu zählen u. a. Einkaufsstraßen/Ortskerne, Parkanlagen, Spielplätze etc.

 

Ein Standort für eine neue Toilettenanlage wurde dort empfohlen, wo sich Potentialflächen und Bedarfsquellen treffen. Die gesammelten Vorschläge aus den Beteiligungsverfahren bzw. aus den Gremien wurden in die räumliche Analyse aufgenommen und mit den ermittelten Potentialflächen und Bedarfsquellen abgeglichen. Hierdurch konnten drei Kategorien ermittelt werden. Diese gliedern sich in deckungsgleiche Vorschläge, welche eine Standortempfehlung nach der Analyse erhalten, abgewiesene Vorschläge, welche außerhalb von Potentialflächen und Bedarfsquellen oder im Einzugsbereich des Bestands liegen sowie bedingt deckungsgleiche Vorschläge, welche diskutabel sind, da sie in unmittelbarer Nachbarschaft zu Potentialflächen und Bedarfsquellen liegen.

 

Im Ergebnis gliedern sich die seitens KIM erarbeiteten Standortempfehlungen nach erfolgter Datenanalyse in Gruppe A, Gruppe B und Gruppe C. Die Priorisierung innerhalb der jeweiligen Gruppe resultiert aus den Erkenntnissen der Fußgängerfrequenz, Nennung bei der Online-Umfrage, Nennung durch die Gremien und den begleitenden Bedarfsquellen.

 

Bei Gruppe A handelt es sich um Standorte mit der höchsten Priorität, welche alle in Arealen mit hoher bis sehr hoher Fußgängerfrequenz und wichtigen Bedarfsquellen, u. a. Spielplätze, Parkanlagen, Ortszentren, in unmittelbarer Nähe liegen. Zudem wurden die Nennungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und die Vorschläge aus den städtischen Gremien berücksichtigt.

 

Gruppe B beinhaltet Standorte mit einer mittleren Priorität, welche in Arealen liegen mit mittlerer bis hoher Fußgängerfrequenz und Bedarfsquellen in unmittelbarer Nähe und weiteren Bedarfsquellen in näherer Entfernung. Die Nennungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und Vorschläge aus den städtischen Gremien wurden analog der Gruppe A berücksichtigt.

 

Bei Gruppe C handelt es sich um Standorte mit niedrigerer Priorität, welche in Arealen liegen mit geringerer bis mittlerer Fußgängerfrequenz und Bedarfsquellen in unmittelbarer Nähe und weiteren Bedarfsquellen in näherer Entfernung. Die Nennungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und Vorschläge aus den städtischen Gremien wurden auch hier analog der beiden anderen Gruppen entsprechend berücksichtigt.

 

Wie den vorgenannten Ausführungen zu entnehmen ist, wurde keine willkürliche Standortpriorisierung, sondern vielmehr eine genaue Abwägung zu den einzelnen Standorten getroffen.

 

Für den Stadtteil Hechtsheim wurde Potential für einen neuen Toilettenstandort identifiziert. Im Bereich des Ortskerns bzw. der Endhaltestelle der Straßenbahn besteht eine hohe Fußgängerfrequenz. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde der Standort mit Rang 26 gelistet. Hieraus leitet sich insgesamt die Priorisierung in Gruppe C ab.

 

Die Verwaltung wird den Empfehlungen des KIM folgen und das seitens des Stadtrates beschlossene Konzept entsprechend stufenweise umsetzen. Eine Änderung der Priorisierung wird seitens der Verwaltung nicht vorgenommen.

 

Hinsichtlich des Prüfantrages zur Einrichtung einer öffentlichen Toilette für LKW-Fahrerinnen und –Fahrer im Gewerbegebiet wird auf den Sachstandsbericht zum Antrag 1482-2023 verwiesen.