hier: Ausschüsse und sonstige Gremien sowie Ferienparlament
Der
Stadtrat beschließt gemäß § 44 GemO und spezialgesetzlicher Regelungen die
Bildung nachfolgend aufgeführter Ausschüsse und sonstiger Gremien sowie die
Einrichtung des Haupt- und Personalausschusses als „Ferienparlament“:
a)
Ausschüsse:
Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen
Ausschuss
für Frauenfragen
Ausschuss
für Umwelt, Grün und Energie
Bau-
und Sanierungsausschuss
Haupt-
und Personalausschuss
Jugendhilfeausschuss (Pflichtausschuss)
Kulturausschuss
Nachbarschaftsausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss)
Schulträgerausschuss (Pflichtausschuss)
Sozialausschuss
Sportausschuss
Städteausschuss
Mainz-Wiesbaden
Stadtrechtsausschuss (Pflichtausschuss)
Umlegungsausschuss (Pflichtausschuss)
Vergabeausschuss
Ausschuss
für Mobilität
Werkausschuss
Stadtreinigung (Pflichtausschuss)
Werkausschuss
GWM (Pflichtausschuss)
Werkausschuss
KDZ (Pflichtausschuss)
Wirtschaftsausschuss
b)
sonstige
Gremien (gebildet durch den Stadtrat oder unter Beteiligung der Stadt Mainz):
Beirat
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Beirat
für Bürgerbeteiligung
Beirat
für Digitalisierung
Beirat
für Migration und Integration
Beirat
Job-Center für Arbeitsmarktintegration
Fluglärmbeirat
Layenhof
Jury
V.-O.-Stomps-Preis
Jury
zur Verleihung des Preises zur Förderung Mainzer Bildender Künstler
Klimaschutzbeirat
Kuratorium
Vergabe Gutenberg-Stipendien
Kuratorium
Vergabe Gutenberg-Preis
Mainzer
Seniorenbeirat
Mitgliederversammlung
VHS
Psychiatriebeirat
Regionaltag
Rheinhessen
Regionalvertretung
Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
Theaterbeirat
Vorstand
VHS
Zweckverband
Layenhof/Münchwald
Zweckverband
Lennebergwald
Zweckverband
RNN
Zweckverband
„Schulverband Schule Förderschwerpunkt motorische Entwicklung“
c)
Haupt-
und Personalausschuss als „Ferienparlament“:
Der
Stadtrat beauftragt den Haupt- und Personalausschuss entsprechend § 3 Abs. 2
der Hauptsatzung der Stadt Mainz bis zum Ende der Wahlperiode in sitzungsfreien
Zeiten, besonders während der Schulferien oder bei längeren Zeitabständen
zwischen Sitzungen des Stadtrates, anstelle des Stadtrates und der Ausschüsse
Entscheidungen zu treffen, sofern es sich um übertragbare Aufgaben im Sinne des
§ 32 GemO handelt. Dies gilt auch für die Bekanntgabe von Eilentscheidungen
gemäß § 48 GemO. Der Stadtrat legt jeweils fest, wann dies der Fall ist.