Die o. g. Gremien empfehlen, der Stadtrat beschließt: Die
Verwaltung wird beauftragt, ab sofort den Prozess zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung ab dem Schuljahr 2026/27 an den
staatlichen Mainzer Grundschulen entlang der vorgestellten Verfahren zu
bearbeiten. Hierbei werden die Grundschulleitungen als zentrale Verantwortliche
an den Standorten und die anerkannten und freien Träger:innen der Jugendhilfe
beteiligt.
Die in der Kostenschätzung
genannten erforderlichen Finanzmittel werden gesondert, nach detaillierter
Berechnung, in die
Haushaltsberatungen für den Haushalt 2025/26 eingebracht, spätestens aber im
Herbst 2024 den städtischen Gremien zur Beratung vorlegen.
Die Verwaltung wird zudem damit beauftragt, den Jugendhilfeausschuss mindestens einmal jährlich über den aktuellen Sachstand zu unterrichten.