Betreff
Information der 16-18-jährigen Erstwähler für Europa in Mainz (FDP)
Vorlage
1843/2023
Art
Anfrage (Stadtrat)

Das differenzierte Wahlrecht für Erstwähler im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 ist ein Dilemma. An der Europawahl dürfen die Jugendlichen ab 16 Jahren teilnehmen, nicht aber an der Kommunalwahl – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern. Den Bemühungen der Koalitionsfraktionen im Landtag, das Wahlalter auf 16 herabzusetzen, hat sich die CDU verweigert. Ihre Stimmen wären aber für die erforderliche Verfassungsänderung notwendig.

Nun stehen wir vor der Herausforderung, die jugendlichen Erstwähler des Jahres 2024 zur Teilnahme an der Europawahl zu gewinnen, obwohl sie vor Ort keine Stimme haben werden.