Betreff
Prognose Grundsteuer (CDU)
Vorlage
1833/2023
Art
Anfrage (Stadtrat)

Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer in Deutschland für grundgesetzwidrig. Die Berechnungswerte, so das Gericht, seien veraltet und führten zu Ungleichbehandlungen.

Seither sind Bund, Länder und Kommunen bestrebt Grundsteuererklärungen aller Grundstücks- und Immobilienbesitzer zu erhalten. 

Die ersten mit den neuen Werten kalkulierenden Grundsteuerbescheide sorgen mittlerweile bei vielen Haus- und Wohnungsbesitzern für Sorgen, da sich die entsprechenden Messwerte teilweise mehr als versechsfachen. Grund hierfür sind die gestiegenen Bodenwerte bei einem gleichbleibend hohen Hebesatz.