Betreff
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 441.563,34 € im Haus-haltsjahr 2023 und in Höhe von 458.930,57 € im Haushaltsjahr 2024 auf Leistung L360303001 und Sachkonto 5599000 im Rahmen der Veränderung der Finanzierung von Integrierten Beratungsstellen in der Landeshauptstadt Mainz ab dem Jahr 2023 in Anlehnung an die Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den „Kosten eines Arbeitsplatzes“.
Vorlage
1669/2023
Aktenzeichen
Dezernat IV /Amt 51 /Amt50
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
und der Jugendhilfeausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt, dass die
Integrierten Beratungsstellen in der Landeshauptstadt Mainz rückwirkend ab 2023
nach den Empfehlungen der KGSt finanziert werden. Dafür erfolgt die
überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 441.243,34 € im
Haushaltsjahr 2023 und in Höhe von 458.930,57
€ im Haushaltsjahr 2024 auf Leistung L360303001
und Sachkonto 5599000.