Betreff
Wirtschaftliche Beteiligungen; Entsorgungsbetrieb;
hier: Gewinnverwendung aus der Steinbruchverfüllung des Teilbereiches Abfallbeseitigung für die Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunale Abfallwirtschaft und Mainz-Bingen"
hier: Gewinnverwendung aus der Steinbruchverfüllung des Teilbereiches Abfallbeseitigung für die Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunale Abfallwirtschaft und Mainz-Bingen"
Vorlage
1613/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Werkausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der
Stadtrat beschließt:
Ein Teil
der Gewinne aus der Steinbruchverfüllung wird in die neu zu gründende Anstalt
öffentlichen Rechts „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR“
(KAW) eingelegt mit dem Zweck, die zur Finanzierung der Aufwendungen für die
Deponienachsorge notwendigen liquiden Mittel aufzubauen.