Betreff
Veränderungssperre "W 106-VS/ II"
Zweite Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfs "Moritzstraße (W 106)", Satzung "W 106-VS/ II"
hier: Beschluss gem. § 17 BauGB i.V. mit den §§ 14 und 16 BauG B
Vorlage
1555/2023
Aktenzeichen
61 30 02/003/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Weisenau, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt in Kenntnis der Vorlage gemäß § 17 BauGB in Verbindung mit den §§14 und 16 BauGB die Satzung "W 106-VS/ II" über die zweite Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre "W 106-VS" um ein weiteres Jahr.