Betreff
Genehmigungspraxis nicht-gewerblicher Plakatierungen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
1458/2023
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Stadt Mainz hat mit dem Unternehmen DSM-Ströer einen Vertrag über das Recht zur Werbung im öffentlichen Raum für die Jahre 2011 bis einschließlich 2025 abgeschlossen.  Nach der städtischen Plakatierungsrichtlinie sollen gewerbliche oder kommerzielle Plakate nicht mit Sondernutzungserlaubnissen genehmigt werden, sondern an den aktuellen Vertragspartner verwiesen werden. Im Gegensatz dazu können Plakate für Veranstaltungen „besonderer kultureller, gesellschaftlicher, sportlicher, sozialer oder im sonstigen besonderen eigenen Interesse der Landeshauptstadt Mainz liegender Art […] grundsätzlich mit einer Sondernutzungserlaubnis versehen werden.“ Dabei gilt eine Obergrenze von 400 zeitgleichen Plakaten im gesamten Stadtgebiet, zuzüglich maximal 30 ortsteilbezogenen Veranstaltungsplakate pro Ortsbezirk.

Seit dem Sommer 2023 erhalten wir Rückmeldungen von Aktiven aus dem Bereich Klimaschutz, dass ihre Anträge für nicht-gewerbliche Veranstaltungen zunehmend abgelehnt werden bzw. auf einen einzelnen Ortsbezirk beschränkt werden. Die abgelehnten Anträge werden an die Firma DSM-Ströer weitergeleitet, die wiederum ein Angebot unterbreitet, gegen eine Gebühr von €2,40 zzgl. MWSt pro Plakat und Tag einen Eilantrag auf Plakatwerbung bei der Stadt zu stellen.