Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt,
1. den
in § 5 der 1. Nachtragshaushaltssatzung vom 22.03.2023 vorgesehenen
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen des Eigenbetriebes „Entsorgungsbetrieb“ von
8.500.000 Euro auf 2.703.940 Euro zu ändern,
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