Betreff
5. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz vom 29. Juli 1987, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.05.1998
Vorlage
1246/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Werkausschuss des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz empfiehlt, der Stadtrat
der Stadt Mainz beschließt,
- die als Anlage 1 beigefügte
5. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Entsorgungsbetriebes der
Stadt Mainz vom 29. Juli 1987, zuletzt geändert durch Satzung vom
07.05.1998.
- die Bekanntmachung der
Satzungsänderung sowie die Bekanntmachung der durch die 5. Satzung zur
Änderung der Betriebssatzung entstehenden Neufassung im Gesamtwortlaut
gem. Anlage 2.
- die Festsetzung des
Stammkapitals Stadtreinigung – Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Mainz auf
500.000,00 EUR.