Betreff
Wirtschaftsplan 2023 des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz
Vorlage
1213/2023
Aktenzeichen
70 06 02
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

1.     Der Werkausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt: Der in der Sitzung des Stadtrats vom 22.03.2023 beschlossene Wirtschaftsplan 2023 für den Entsorgungsbetrieb Mainz, Eigenbetrieb der Stadt Mainz (BV 0251/2023) wird aufgehoben.

2.     Der Werkausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2023 des Entsorgungsbetriebes Mainz, Eigenbetrieb der Stadt Mainz in der vorgelegten Form.

 

Gleichzeitig werden festgesetzt:

 

a) der Gesamtbetrag der Kredite auf                                                                      2.703.940 Euro

b) der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                            0 Euro

c) der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                           5.000.000 Euro

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 liegt den Fraktionen zur Einsicht vor.


Sachverhalt

Nach § 15 Abs. 1 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) in Verbindung mit § 11 der Betriebssatzung des Entsorgungsbetriebes Mainz, Eigenbetrieb der Stadt Mainz ist vor dem Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen, im Werkausschuss zu beraten und dem Stadtrat zur Festsetzung vorzulegen.

 

Lösung

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2023 wird hiermit vorgelegt und umfasst:

 

·      Erfolgsplan mit Erläuterungen zu den Einnahmen und Ausgaben sowie die Erfolgsübersicht über die Betriebszweige Allgemeine und gemeinsame Betriebsabteilungen, Straßenreinigung, Abfallentsorgung, Betrieb gewerblicher Art und Landkreis Mainz-Bingen,

·      Vermögensplan mit Erläuterungen,

·      Finanzplan 2022-2026,

·      Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Entsorgungs-betriebes, die sich auf die Finanzplanung der Stadt Mainz auswirken,

·      Stellenübersicht 2023 mit Erläuterungsbericht.

 

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 weist folgende Eckdaten auf:

 

Erfolgsplan

Erträge                                             62.066.375 Euro

Aufwendungen                               60.356.301 Euro

Jahresgewinn                                    1.710.074 Euro

 

Vermögensplan

                                   Einnahmen                                      15.466.520 Euro

                                   Ausgaben                                         15.466.520 Euro

 

Gesamtbetrag der Kredite                                                2.703.940 Euro

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                       0 Euro

Höchstbetrag der Kassenkredite                                     5.000.000 Euro

 

Zu dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 ist über die darin enthaltenen Erläuterungen zum Erfolgsplan und Vermögensplan hinaus folgendes auszuführen:

 

I. Erfolgsplan

Der Erfolgsplan ist mit Erträgen in Höhe von 62.066.375 Euro und Aufwendungen in Höhe von 60.356.301 Euro veranschlagt, so dass sich ein Jahresgewinn von 1.710.074 Euro ergibt. 

 

Zur Vorbereitung der ursprünglich zum Jahreswechsel 2022/2023 vorgesehenen Übertragung der Aufgaben der Abfallentsorgung der Stadt Mainz und der Abfallwirtschaft des Landkreises Mainz-Bingen auf eine neu zu gründende gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) wurden die den Betriebszweigen des Eigenbetriebes (Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Deponie, Betrieb gewerblicher Art, Landkreis Mainz-Bingen und allgemeine und gemeinsame Betriebsabteilungen) zugeordneten Tätigkeiten neu strukturiert. Infolge der Neuordnung der Tätigkeiten basiert die Planung des Wirtschaftsjahres 2023 auf den Betriebszweigen Abfallentsorgung, Betrieb gewerblicher Art, Straßenreinigung, Landkreis Mainz-Bingen und allgemeine und gemeinsame Betriebsabteilungen. Dem Betriebszweig allgemeine und gemeinsame Betriebsabteilungen werden die zentralen Verwaltungsdienste, die Werkstätten, die Liegenschaften und Immobilien als vermögensverwaltende Tätigkeit sowie die Kantine zugewiesen. Von daher sind die jeweiligen Planansätze für das Jahr 2023 nicht mit den Planansätzen der Vorjahre und dem Ergebnis des Jahres 2021 vergleichbar.

 

Für alle Betriebszweige wurde hierbei von folgenden Annahmen ausgegangen:

 

-          Die Personalaufwendungen wurden im Verhältnis zu den Ist-Kosten des Jahres 2021 mit einer durchschnittlichen Tariflohnsteigerung in Höhe von 8,0 % geplant.

-          Für die Kosten der Abfallverbrennung im Mainzer Müllheizkraftwerk wurde für das Jahr 2023 eine Preissteigerung von 6,0 % zugrunde gelegt.

 

-          Im Bereich der Straßenreinigung wurde die Übernahme weiterer Grünflächen zur Reinigung berücksichtigt, die im Jahr 2024 abgeschlossen sein wird. In Summe sind auf Basis des Jahres 2022 hierfür zusätzliche Mittel von 1,955 Mio. Euro aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt.

 

Für die einzelnen Bereiche ergeben sich folgende Entwicklungen:

Betriebszweig Straßenreinigung

Der Betriebszweig Straßenreinigung wies in dem zurückliegenden Wirtschaftsjahr einen geplanten Verlust in Höhe von -1.566 T€ aus. Insbesondere durch die ab 01.01.2023 greifende Gebührenanpassung kommt es zu einer Kostenüberdeckung, die zur Bildung einer Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 202 T€ führt. Der Verlust 2023 in Höhe von 128 T€ resultiert aus dem nicht gebührenfinanzierenden Bereich der Straßenreinigung.

 

Betriebszweig Abfallentsorgung

Für den Betriebszweig der Abfallentsorgung in der Stadt Mainz wurde ebenfalls ein Verlust in Höhe von -2.186 T€ im vorangegangenen Wirtschaftsjahr eingeplant. So wird unter anderem durch die ab 01.01.2023 greifende Gebührenanpassung zum Jahresende ein Jahresgewinn in Höhe von 587 T€ erwartet; auch in diesem Betriebszweig wurde die Kostenüberdeckung der Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 1.729 T€ zugeführt.

 

Abfalleinsammlung im Landkreis Mainz-Bingen

Die Aufwendungen für die Abfalleinsammlung im Landkreis Mainz-Bingen werden vertragsgemäß zu Vollkosten an den Landkreis abgerechnet, so dass sich hier immer ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen lässt.

 

II. Vermögensplan

Der Vermögensplan schließt mit einem Volumen in Höhe von 15.467 T€ (Vorjahr 21.524 T€) ab.

 

Aufgrund der Neuordnung sind die jeweiligen Planansätze für das Jahr 2023 nicht mit den Planansätzen der Vorjahre vergleichbar.

 

Die Investitionsausgaben teilen sich im Wesentlichen wie folgt auf:

 

-          Allgemeiner Bereich (4.128 T€)

Neben Ausgaben für Software (270 T€) sind als größte Positionen 1.300 T€ für das Bodenaushubzwischenlager sowie der Grundstückskauf im Zuge des Umbaus des Recyclinghofs Süd (1.080 T€) vorgesehen.

 

-          Betriebsbereich Straßenreinigung (2.370 T€)
Neben Ersatzbeschaffungen für eine Großkehrmaschine sind drei Bürgersteig-kehrmaschinen und acht Kolonnenwagen als Ersatz für vorhandene Fahrzeuge vorgesehen.

 

-          Betriebsbereich der Abfalleinsammlung in der Stadt Mainz und BgA (6.465 T€)

Die Beschaffung von sechs Abfallsammelfahrzeugen und zwei Sammelfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb ist geplant.

-          Abfalleinsammlung im Landkreis Mainz-Bingen (2.490 T€)
Im Jahr 2023 sollen fünf Mono-Ersatzfahrzeuge angeschafft werden. Zusätzlich ist die Anschaffung von zwei Sperrmüll-Sammelfahrzeugen geplant.

 

 

III. Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2025

Für das Jahr 2023 ergibt sich ein Finanzbedarf in Höhe von 15.467 T€, der sich aus den geplanten Investitionen und den Darlehenstilgungen ergibt.

 

Finanziert wird der Finanzbedarf aus den geplanten Abschreibungen, der vorhandenen Liquidität und der Kreditermächtigung. 

 

IV. Stellenplan

 

Die Anzahl der erforderlichen Stellen reduziert sich auf 626,14. Die vormals nach Entgeltgruppe 14 ausgewiesene Stelle Abteilungsleitung Gebühren, Finanzen- und Rechnungswesen wird nunmehr nach Entgeltgruppe 12 geführt.  Durch die erforderliche Redundanz im Bereich der Kosten-Leistungsrechnung kommt es in Entgeltgruppe 10 zu einer Erhöhung um eine Stelle. Gleichsam werden den gestiegenen Anforderungen im Rechnungswesen, auch hinsichtlich der steuerrechtlichen Situation durch Erhöhung der Stellen der Sachbearbeiter in Entgeltgruppe 9b Rechnung getragen. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen im Werkstattbereich und einer weiteren Disponentenstelle in der Straßenreinigung erhöht sich die Anzahl der Stellen in Entgeltgruppe 9a.

In Entgeltgruppe 8 erfolgt ein Anstieg um 2 Stellen aufgrund einer Höhergruppierung und einer erforderlichen neuen Stelle im Bereich Fuhrparkmanagement. In Entgeltgruppe 5 bedarf es durch die weitere Übernahme der städtischen Grünflächenpflege einer Erhöhung der Fahrerstellen um 2,5. Gleichzeitig reduzieren sich diese Stellen aufgrund des Wegfalls der mit Sperrvermerk gekennzeichneten Stellen (8 Stellen). Gleiches gilt in Entgeltgruppe 3 entsprechend des Ladepersonals (13 Stellen). Ein Mehrbedarf (8 Stellen) ergibt sich hingegen in den Entgeltgruppen 2 für Reiniger, was aus der Übernahme der bedarfsgerechten Reinigung städtischer Grünanlagen resultiert.

 

Alternativen

Keine.

 

 

Finanzierung

Für die geplanten Ausgaben im Wirtschaftsplan 2023 stehen die geplanten Einnahmen zur Verfügung.

 

 

Anlage

Entwurf Wirtschaftsplan 2023