1. Der
Werkausschuss und der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt: Der in der Sitzung des Stadtrats vom
22.03.2023 beschlossene Wirtschaftsplan 2023 für den Entsorgungsbetrieb Mainz,
Eigenbetrieb der Stadt Mainz (BV 0251/2023) wird aufgehoben.
2. Der
Werkausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der
Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2023 des Entsorgungsbetriebes Mainz,
Eigenbetrieb der Stadt Mainz in der vorgelegten Form.
Gleichzeitig werden festgesetzt:
a) der Gesamtbetrag der Kredite auf 2.703.940 Euro
b) der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf 0 Euro
c) der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5.000.000 Euro
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 liegt den
Fraktionen zur Einsicht vor.
Sachverhalt
Nach § 15 Abs. 1
der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) in
Verbindung mit § 11 der Betriebssatzung des Entsorgungsbetriebes Mainz,
Eigenbetrieb der Stadt Mainz ist vor dem Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres
ein Wirtschaftsplan aufzustellen, im Werkausschuss zu beraten und dem Stadtrat
zur Festsetzung vorzulegen.
Lösung
Der Entwurf des
Wirtschaftsplans 2023 wird hiermit vorgelegt und umfasst:
·
Erfolgsplan mit Erläuterungen zu den
Einnahmen und Ausgaben sowie die Erfolgsübersicht über die Betriebszweige
Allgemeine und gemeinsame Betriebsabteilungen, Straßenreinigung,
Abfallentsorgung, Betrieb gewerblicher Art und Landkreis Mainz-Bingen,
·
Vermögensplan mit Erläuterungen,
·
Finanzplan 2022-2026,
·
Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen
und Ausgaben des Entsorgungs-betriebes, die sich auf die Finanzplanung der
Stadt Mainz auswirken,
·
Stellenübersicht 2023 mit
Erläuterungsbericht.
Der
Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 weist folgende Eckdaten auf:
Erfolgsplan
Erträge 62.066.375
Euro
Aufwendungen 60.356.301
Euro
Jahresgewinn 1.710.074 Euro
Vermögensplan
Einnahmen 15.466.520
Euro
Ausgaben 15.466.520
Euro
Gesamtbetrag der
Kredite
2.703.940 Euro
Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen 0 Euro
Höchstbetrag der
Kassenkredite 5.000.000 Euro
Zu dem vorgelegten
Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 ist über die darin enthaltenen Erläuterungen
zum Erfolgsplan und Vermögensplan hinaus folgendes auszuführen:
I.
Erfolgsplan
Der Erfolgsplan
ist mit Erträgen in Höhe von 62.066.375 Euro und Aufwendungen in Höhe von
60.356.301 Euro veranschlagt, so dass sich ein Jahresgewinn von 1.710.074 Euro
ergibt.
Zur
Vorbereitung der ursprünglich zum Jahreswechsel 2022/2023 vorgesehenen
Übertragung der Aufgaben der Abfallentsorgung der Stadt Mainz und der
Abfallwirtschaft des Landkreises Mainz-Bingen auf eine neu zu gründende
gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) wurden die den Betriebszweigen
des Eigenbetriebes (Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Deponie, Betrieb
gewerblicher Art, Landkreis Mainz-Bingen und allgemeine und gemeinsame
Betriebsabteilungen) zugeordneten Tätigkeiten neu strukturiert. Infolge der
Neuordnung der Tätigkeiten basiert die Planung des Wirtschaftsjahres 2023 auf
den Betriebszweigen Abfallentsorgung, Betrieb gewerblicher Art,
Straßenreinigung, Landkreis Mainz-Bingen und allgemeine und gemeinsame
Betriebsabteilungen. Dem Betriebszweig allgemeine und gemeinsame Betriebsabteilungen
werden die zentralen Verwaltungsdienste, die Werkstätten, die Liegenschaften
und Immobilien als vermögensverwaltende Tätigkeit sowie die Kantine zugewiesen.
Von daher sind die jeweiligen Planansätze für das Jahr 2023 nicht mit den
Planansätzen der Vorjahre und dem Ergebnis des Jahres 2021 vergleichbar.
Für alle
Betriebszweige wurde hierbei von folgenden Annahmen ausgegangen:
-
Die Personalaufwendungen wurden im
Verhältnis zu den Ist-Kosten des Jahres 2021 mit einer durchschnittlichen
Tariflohnsteigerung in Höhe von 8,0 % geplant.
-
Für die Kosten der
Abfallverbrennung im Mainzer Müllheizkraftwerk wurde für das Jahr 2023 eine
Preissteigerung von 6,0 % zugrunde gelegt.
-
Im Bereich der Straßenreinigung wurde die
Übernahme weiterer Grünflächen zur Reinigung berücksichtigt, die im Jahr 2024
abgeschlossen sein wird. In Summe sind auf Basis des Jahres 2022 hierfür
zusätzliche Mittel von 1,955 Mio. Euro aus dem städtischen Haushalt
bereitgestellt.
Für die einzelnen
Bereiche ergeben sich folgende Entwicklungen:
Betriebszweig
Straßenreinigung
Der Betriebszweig
Straßenreinigung wies in dem zurückliegenden Wirtschaftsjahr einen geplanten
Verlust in Höhe von -1.566 T€ aus. Insbesondere durch die ab 01.01.2023
greifende Gebührenanpassung kommt es zu einer Kostenüberdeckung, die zur
Bildung einer Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 202 T€ führt. Der
Verlust 2023 in Höhe von 128 T€ resultiert aus dem nicht gebührenfinanzierenden
Bereich der Straßenreinigung.
Betriebszweig
Abfallentsorgung
Für den
Betriebszweig der Abfallentsorgung in der Stadt Mainz wurde ebenfalls ein
Verlust in Höhe von -2.186 T€ im vorangegangenen Wirtschaftsjahr eingeplant. So
wird unter anderem durch die ab 01.01.2023 greifende Gebührenanpassung zum
Jahresende ein Jahresgewinn in Höhe von 587 T€ erwartet; auch in diesem
Betriebszweig wurde die Kostenüberdeckung der Gebührenausgleichsrückstellung in
Höhe von 1.729 T€ zugeführt.
Abfalleinsammlung im Landkreis Mainz-Bingen
Die Aufwendungen
für die Abfalleinsammlung im Landkreis Mainz-Bingen werden vertragsgemäß zu
Vollkosten an den Landkreis abgerechnet, so dass sich hier immer ein
ausgeglichenes Ergebnis erzielen lässt.
II.
Vermögensplan
Der Vermögensplan
schließt mit einem Volumen in Höhe von 15.467 T€ (Vorjahr 21.524 T€) ab.
Aufgrund der
Neuordnung sind die jeweiligen Planansätze für das Jahr 2023 nicht mit den
Planansätzen der Vorjahre vergleichbar.
Die
Investitionsausgaben teilen sich im Wesentlichen wie folgt auf:
-
Allgemeiner Bereich (4.128 T€)
Neben
Ausgaben für Software (270 T€) sind als größte Positionen 1.300 T€ für das
Bodenaushubzwischenlager sowie der Grundstückskauf im Zuge des Umbaus des
Recyclinghofs Süd (1.080 T€) vorgesehen.
-
Betriebsbereich Straßenreinigung
(2.370 T€)
Neben Ersatzbeschaffungen für eine Großkehrmaschine sind drei
Bürgersteig-kehrmaschinen und acht Kolonnenwagen als Ersatz für vorhandene
Fahrzeuge vorgesehen.
-
Betriebsbereich der Abfalleinsammlung in der
Stadt Mainz und BgA (6.465 T€)
Die
Beschaffung von sechs Abfallsammelfahrzeugen und zwei Sammelfahrzeugen mit
Wasserstoffantrieb ist geplant.
-
Abfalleinsammlung im Landkreis Mainz-Bingen
(2.490 T€)
Im Jahr 2023 sollen fünf Mono-Ersatzfahrzeuge angeschafft werden. Zusätzlich
ist die Anschaffung von zwei Sperrmüll-Sammelfahrzeugen geplant.
III.
Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2025
Für das Jahr 2023
ergibt sich ein Finanzbedarf in Höhe von 15.467 T€, der sich aus den
geplanten Investitionen und den Darlehenstilgungen ergibt.
Finanziert wird
der Finanzbedarf aus den geplanten Abschreibungen, der vorhandenen Liquidität
und der Kreditermächtigung.
IV.
Stellenplan
Die Anzahl der
erforderlichen Stellen reduziert sich auf 626,14. Die vormals nach
Entgeltgruppe 14 ausgewiesene Stelle Abteilungsleitung Gebühren, Finanzen- und
Rechnungswesen wird nunmehr nach Entgeltgruppe 12 geführt. Durch die erforderliche Redundanz im Bereich
der Kosten-Leistungsrechnung kommt es in Entgeltgruppe 10 zu einer Erhöhung um
eine Stelle. Gleichsam werden den gestiegenen Anforderungen im Rechnungswesen,
auch hinsichtlich der steuerrechtlichen Situation durch Erhöhung der Stellen
der Sachbearbeiter in Entgeltgruppe 9b Rechnung getragen. Durch
Umstrukturierungsmaßnahmen im Werkstattbereich und einer weiteren Disponentenstelle
in der Straßenreinigung erhöht sich die Anzahl der Stellen in Entgeltgruppe 9a.
In Entgeltgruppe 8
erfolgt ein Anstieg um 2 Stellen aufgrund einer Höhergruppierung und einer
erforderlichen neuen Stelle im Bereich Fuhrparkmanagement. In Entgeltgruppe 5
bedarf es durch die weitere Übernahme der städtischen Grünflächenpflege einer
Erhöhung der Fahrerstellen um 2,5. Gleichzeitig reduzieren sich diese Stellen
aufgrund des Wegfalls der mit Sperrvermerk gekennzeichneten Stellen (8
Stellen). Gleiches gilt in Entgeltgruppe 3 entsprechend des Ladepersonals (13
Stellen). Ein Mehrbedarf (8 Stellen) ergibt sich hingegen in den Entgeltgruppen
2 für Reiniger, was aus der Übernahme der bedarfsgerechten Reinigung
städtischer Grünanlagen resultiert.
Alternativen
Keine.
Finanzierung
Für die geplanten
Ausgaben im Wirtschaftsplan 2023 stehen die geplanten Einnahmen zur Verfügung.
Anlage
Entwurf
Wirtschaftsplan 2023