Betreff
Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe im Plangebiet „B 158“ (ÖDP)
Vorlage
0974/2023
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der Bauausschuss hat in einer Sondersitzung am 16.03.2023 einem Bauantrag für ein Büro- und Laborgebäude im Plangebiet des „B 158“ die Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe um 1,40 m (12 %), im Bereich der technischen Aufbauten um 3 m, bzw. 3,74 m mit großer Mehrheit bewilligt. Die im Bereich des geplanten Vorhabens auf 12 m reduzierte Höhe baulicher Anlagen resultiert aus klimaökologischen Untersuchungen zur Sicherung der Durchlüftung. Auf die Frage im Ausschuss, warum das Gebäude nicht entsprechend tiefer ins Erdreich gebaut werden könne, um die Überschreitung der Gebäudehöhe zu vermeiden, antwortete die Verwaltung, dies sei aufgrund zu erwartender archäologischer Funde in ca. 1 -2 m Tiefe nicht möglich. Aus Zeitgründen wurde die Ausschusssitzung leider beendet, bevor der Sachstand bezüglich der genannten archäologischen Funde zufriedenstellend erörtert werden konnte.