Der
Bauausschuss hat in einer Sondersitzung am 16.03.2023 einem Bauantrag für ein
Büro- und Laborgebäude im Plangebiet des „B 158“ die Überschreitung der
zulässigen Gebäudehöhe um 1,40 m (12 %), im Bereich der technischen Aufbauten
um 3 m, bzw. 3,74 m mit großer Mehrheit bewilligt. Die im Bereich des geplanten
Vorhabens auf 12 m reduzierte Höhe baulicher Anlagen resultiert aus klimaökologischen
Untersuchungen zur Sicherung der Durchlüftung. Auf die Frage im Ausschuss,
warum das Gebäude nicht entsprechend tiefer ins Erdreich gebaut werden könne,
um die Überschreitung der Gebäudehöhe zu vermeiden, antwortete die Verwaltung,
dies sei aufgrund zu erwartender archäologischer Funde in ca. 1 -2 m Tiefe
nicht möglich. Aus Zeitgründen wurde die Ausschusssitzung leider beendet, bevor
der Sachstand bezüglich der genannten archäologischen Funde zufriedenstellend
erörtert werden konnte.