hier: Vergabe der Außenwerberechte der Stadt Mainz
Die Verwaltung nimmt zu den
nachfolgend aufgeführten Fragen wie folgt Stellung:
1. Die ökologischen/klimatologischen Folgen digitaler Werbeträger sind
im Hinblick
auf den vom
Stadtrat ausgerufenen Klimanotstand zu minimieren (Materialverbrauch,
Energieverbrauch, Lichtverschmutzung und deren Folgen auf Flora und Fauna sowie
auf Menschen etc.).
2. Verkehrsrelevante Sicherheitsaspekte für den motorisierten
Verkehr sowie den
Rad- und Fußverkehr
(z. B. Aufrechterhaltung von Sichtbeziehungen vor allem an Straßeneinmündungen
und Engstellen, Vermeidung von Ablenkung der Verkehrsteilnehmer durch bewegte
Werbeanlagen, Barrierefreiheit, Mindestbreiten – 2,50 Meter wo baulich möglich
– von Fußwegen) sind mit höchster Priorität zu berücksichtigen. Beim bisherigen
Vertrag ist dies offensichtlich nicht der Fall.
3. Nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch weitere Aspekte
von öffentlichem
Interesse, z. B.
das Stadtbild, sind zu berücksichtigen. Auch dies ist bisher nicht in
ausreichendem Maße der Fall.
Für
die Vorbereitung einer neuen Ausschreibung des Werberechtsvertrages ab dem
01.01.2026 wurden mehrere Arbeitsgruppen innerhalb der Verwaltung sowie eine
Lenkungsgruppe mit Vertretern der einzelnen im Rat vertretenen Fraktionen
gebildet.
Die
unter Ziffer 1. bis 3. aufgeführten Punkte werden bei den Prüfungen zur
Erstellung eines Werbekonzeptes im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens
berücksichtig und soweit möglich umgesetzt. Vertreter:innen des Grün- und
Umweltamtes, der Verkehrsabteilung sowie der Stadtbildpflege sind in den
jeweiligen Arbeitsgruppen vertreten. Bei den Neuaufstellungen von Werbeanlagen
in den letzten Jahren wurden die Entscheidungen über die jeweiligen Standorte
stets in Abstimmung mit den Fachstellen getroffen.
Inwieweit
eine Ausschreibung in Einzellosen sinnvoll ist, ist im Laufe des Verfahrens zu
prüfen. Meist werden bei Städten in vergleichbarer Größe zur Stadt Mainz die
Werberechte in einem Los vergeben. Voraussetzung für mehrere Lose ist, dass ein
zukünftiger Konzessionär neben den anfallenden Kosten einen Ertrag für sich
erwirtschaften kann. Dies ist bei freistehenden Werbeanlagen, insbesondere
digitaler Art, gegeben. Bei anderen Werbeträgern (Klebeflächen, Litfaßsäulen,
Toilettenanlagen, Uhrensäulen) steht der zu erwartende Ertrag in einem
Missverhältnis zu den entstehenden Kosten, sodass sich für solche Einzellose
kein großes Werbeunternehmen interessieren dürfte. Für kleinere Unternehmen
könnte dies aber interessant sein, allerdings würde dies das
Ausschreibungsverfahren erschweren und zeitlich deutlich verzögern.
In der
nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe am 13.07.2023 sollen erste
Weichenstellungen erfolgen. Die Beschlussfassung über die maßgeblichen
Positionen des einer Ausschreibung zugrunde liegenden Werbekonzeptes soll dann
voraussichtlich im Herbst erfolgen. Aufgrund des engen Zeitrahmens wurde die
Bürgerbeteiligung in dieser Angelegenheit im Wege einer Stadtteilbefragung
aller Ortsvorsteher:innen durchgeführt. Dieses Verfahren wird in Kürze
abgeschlossen.
Auch die Ergebnisse der Stadtteilbefragung durch die Ortsvorsteher:innen werden in der Lenkungsgruppe, der Vertreter:innen der Fraktionen angehören, vorgestellt.