Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0781/2023/1 - Grüne;
hier: Vergabe der Außenwerberechte der Stadt Mainz
Vorlage
0963/2023
Aktenzeichen
23 10 91 2 G
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt zu den nachfolgend aufgeführten Fragen wie folgt Stellung:

 

1. Die ökologischen/klimatologischen Folgen digitaler Werbeträger sind im Hinblick

auf den vom Stadtrat ausgerufenen Klimanotstand zu minimieren (Materialverbrauch, Energieverbrauch, Lichtverschmutzung und deren Folgen auf Flora und Fauna sowie auf Menschen etc.).

 

2.      Verkehrsrelevante Sicherheitsaspekte für den motorisierten Verkehr sowie den

Rad- und Fußverkehr (z. B. Aufrechterhaltung von Sichtbeziehungen vor allem an Straßeneinmündungen und Engstellen, Vermeidung von Ablenkung der Verkehrsteilnehmer durch bewegte Werbeanlagen, Barrierefreiheit, Mindestbreiten – 2,50 Meter wo baulich möglich – von Fußwegen) sind mit höchster Priorität zu berücksichtigen. Beim bisherigen Vertrag ist dies offensichtlich nicht der Fall.

 

3.      Nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch weitere Aspekte von öffentlichem

Interesse, z. B. das Stadtbild, sind zu berücksichtigen. Auch dies ist bisher nicht in ausreichendem Maße der Fall.

 

Für die Vorbereitung einer neuen Ausschreibung des Werberechtsvertrages ab dem 01.01.2026 wurden mehrere Arbeitsgruppen innerhalb der Verwaltung sowie eine Lenkungsgruppe mit Vertretern der einzelnen im Rat vertretenen Fraktionen gebildet.

 

Die unter Ziffer 1. bis 3. aufgeführten Punkte werden bei den Prüfungen zur Erstellung eines Werbekonzeptes im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens berücksichtig und soweit möglich umgesetzt. Vertreter:innen des Grün- und Umweltamtes, der Verkehrsabteilung sowie der Stadtbildpflege sind in den jeweiligen Arbeitsgruppen vertreten. Bei den Neuaufstellungen von Werbeanlagen in den letzten Jahren wurden die Entscheidungen über die jeweiligen Standorte stets in Abstimmung mit den Fachstellen getroffen.

 

Inwieweit eine Ausschreibung in Einzellosen sinnvoll ist, ist im Laufe des Verfahrens zu prüfen. Meist werden bei Städten in vergleichbarer Größe zur Stadt Mainz die Werberechte in einem Los vergeben. Voraussetzung für mehrere Lose ist, dass ein zukünftiger Konzessionär neben den anfallenden Kosten einen Ertrag für sich erwirtschaften kann. Dies ist bei freistehenden Werbeanlagen, insbesondere digitaler Art, gegeben. Bei anderen Werbeträgern (Klebeflächen, Litfaßsäulen, Toilettenanlagen, Uhrensäulen) steht der zu erwartende Ertrag in einem Missverhältnis zu den entstehenden Kosten, sodass sich für solche Einzellose kein großes Werbeunternehmen interessieren dürfte. Für kleinere Unternehmen könnte dies aber interessant sein, allerdings würde dies das Ausschreibungsverfahren erschweren und zeitlich deutlich verzögern.

 

In der nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe am 13.07.2023 sollen erste Weichenstellungen erfolgen. Die Beschlussfassung über die maßgeblichen Positionen des einer Ausschreibung zugrunde liegenden Werbekonzeptes soll dann voraussichtlich im Herbst erfolgen. Aufgrund des engen Zeitrahmens wurde die Bürgerbeteiligung in dieser Angelegenheit im Wege einer Stadtteilbefragung aller Ortsvorsteher:innen durchgeführt. Dieses Verfahren wird in Kürze abgeschlossen.

Auch die Ergebnisse der Stadtteilbefragung durch die Ortsvorsteher:innen werden in der Lenkungsgruppe, der Vertreter:innen der Fraktionen angehören, vorgestellt.