Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Stadtrat
beschließt den Sachstandsbericht zum Antrag 0750/2023 und die Wiedervorlage in
einem Jahr.
Der Jugendhilfeausschuss und der Stadtrat nehmen die
weiteren Maßnahmen der Kita-Initiative „Personal+“ zur Kenntnis.
1. Sachverhalt
Der
Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2023 den Antrag 0750/2023 –
„Facharbeit in KiTas stärken; Erzieher:innen entlasten“ beschlossen.
Die
Verwaltung kann hierzu bereits folgenden Sachstand, dem eine intensive
dezernatsübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Hauptamt und dem Amt für
Jugend und Familie auf den verschiedensten Ebenen zu Grunde liegt, mitteilen.
2. Lösung
1) Die Verwaltung wird
aufgefordert, im nächsten Stellenplan Verwaltungsfachkräfte für Kitas
einzukalkulieren.
Die Verwaltung
hat zusammen mit Leitungskräften aus den Kindertagesstätten ein Konzept für den
Einsatz von Verwaltungskräften in städtischen Kitas erarbeitet.
Diese sollen die Kita-Leitungen von standardisierten Verwaltungstätigkeiten
entlasten, damit diese wieder mehr Kapazitäten für ihre originären, v. a.
pädagogischen, Aufgaben haben. Mit dem Nachtragsstellenplan 2023 werden 19 VZÄ
(Egr. 6 TVöD) zusätzlich angemeldet. Die Verwaltungskräfte sollen
stadtteilbezogen eingesetzt werden, sodass eine Person in mehreren Kitas tätig
sein kann. Dies wird sich unter anderem am gewünschten Stundenumfang der Bewerber:innen
orientieren.
2) Die Verwaltung wird gebeten, zu
prüfen, ob weitere Kita-Hilfskräfte eingestellt werden können.
Ziel der Landeshauptstadt Mainz ist es,
die Erzieher:innen so zu unterstützen, dass sie sich voll auf ihre
pädagogischen Aufgaben konzentrieren können. Hierfür sind neben
Sozialarbeiter:innen, Verwaltungskräften und Hauswirtschaftskräften auch
Kita-Hilfskräfte ein wichtiger Baustein. Nach Auffassung der Verwaltung und der
Fachkräfte in den Kitas stellen Kita-Hilfskräfte eine hilfreiche Ergänzung des
pädagogischen Personals dar und bilden keineswegs einen Ersatz für eben dieses
pädagogische Personal „in Zeiten des Fachkräftemangels“ oder während
Krankheitsphasen. Die Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte durch den
Einsatz von Kita-Hilfskräften soll daher künftig
allen städtischen Kitas zugutekommen und verstetigt werden. Bisher konnten
Kita-Hilfskräfte im Rahmen eines zweijährigen
Modellprojekts befristet eingestellt werden. Nach Auslaufen der Befristung
konnten diese in der Regel nicht weiter beschäftigt werden. Mit dem
Nachtragstellenplan 2023 soll für jede städtische Kita jeweils eine Stelle,
insgesamt 62 VZÄ Kita-Hilfskräfte (Egr. S2 TVöD),
geschaffen werden. Die Kita-Hilfskräfte werden als zusätzliches Personal zu den
pädagogischen Fachkräften die Kitateams erweitern. Im Rahmen des Modellprojekts
hat sich die Unterstützung durch die Kita-Hilfskräfte im Alltag als sehr
wertvoll und für die Kitateams entlastend herausgestellt. Darüber hinaus
konnten über diesen Weg viele hochmotivierte Kolleg:innen für die Ausbildung
zur Erzieher:in gewonnen werden. Die Erfahrungen und Perspektive des
Personalrats sind der Verwaltung wichtig. Daher sollen Regelungen über die
Stellenbesetzung und die Qualifizierung der Kita-Hilfskräfte durch eine
Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Verwaltung getroffen
werden.
3) Die Verwaltung wird aufgefordert, im
nächsten Stellenplan den Springer:innenpool gezielt zu stärken: Über den
bestehenden Pool sollen weitere Springer:innen eingestellt werden, um verbleibendes
Personal bei Ausfällen gezielt zu entlasten.
Das pädagogische Fachpersonal in Form
der Springer:innen wird bereits heute bei kurzfristigem Personalmangel und
temporären Notsituationen in betroffenen städtischen Kitas eingesetzt und
unterstützt das Fachpersonal in diesen Situationen vor Ort. Dadurch werden die
Mitarbeiter:innen der betroffenen Kitas entlastet und weitergehende Maßnahmen
im Rahmen des sog. 9-Punkte-Plan, wie z.B. Einschränkungen der Öffnungszeiten,
verhindert. Bislang wurden 32,0 VZÄ Springer:innen im Stellenplan vorgehalten,
wobei in den letzten Monaten nur etwa 50 Prozent der Stellen besetzt werden
konnten. Mit Genehmigung des Stellenplanes 2023/2024 wurde die Anzahl der
pädagogischen Springkräfte im Jahr 2023 bereits um 5,00 VZÄ erhöht und wird im
Jahr 2024 um weitere 5,00 VZÄ erweitert werden. Darüber hinaus konnten die
Stellen der Springer:innen tarifkonform in die Egr. S 8b TVöD höhergruppiert
werden, wodurch die Stellen für Bewerber:innen einen deutlichen zusätzlichen
Anreiz erhalten und die Besetzung erleichtert werden soll. Die Entwicklungen
dieser Maßnahmen für den Springer:innenpool werden fortlaufend evaluiert.
4) Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah
die Ergebnisse der Personalkampagne von 2019 ff. vorzustellen und aufzuzeigen,
wie viel Fachkräfte für Kindertagesstätten gewonnen werden konnten.
Die Personalkampagnen der vergangenen
Jahre haben insgesamt zu einem Anstieg der eingegangenen Bewerbungen geführt.
Eine Statistik, inwieweit sich diese auf einzelne Berufsgruppen ausgewirkt
haben, wird nicht geführt.
Neben den dargestellten Maßnahmen, die
mit den Inhalten des Antrags 0750/2023 korrespondieren, hat die Verwaltung in
der oben geschilderten Zusammenarbeit der Dezernate und Ämter weitere Maßnahmen zur Entlastung und zum Ausbau im
Bereich der Kindertagesstätten identifiziert, die gemeinsam mit den Maßnahmen
des Antrags unter dem Begriff Kita-Initiative „Personal+“ gebündelt werden:
Einführung der Kita-Sozialarbeit
Im Rahmen des neuen Kitagesetzes wurde das sogenannte Sozialraumbudget
implementiert. In diesem Kontext führt die Stadt Mainz nun die
Kita-Sozialarbeit ein, um besondere Bedarfe, die aufgrund des Sozialraums
entstehen, auszugleichen. In der „Konzeption zur Umsetzung des
Sozialraumbudgets in der Landeshauptstadt Mainz“ (Drucksache Nr. 0873/2022)
werden die in Mainz identifizierten Kitas genannt, die für die Umsetzung der
Kita-Sozialarbeit in Betracht kommen. Kita-Sozialarbeiter:innen erhalten als
Ergänzung zur Kita-Leitung und zum sonstigen Kita-Fachpersonal den
sozialpädagogischen Auftrag zur Überwindung struktureller Benachteiligung,
indem sie unterschiedliche Ressourcen und Bedarfe von Kindern und Familien
erkennen
und nutzen. Durch diesen Auftrag können
die Kita-Sozialarbeiter:innen direkt das Kita-Personal entlasten.
Im Rahmen des Stellenplans 2023/2024
wurden erstmalig insgesamt 10 VZÄ (Egr. S 11 b TVöD, 5 VZÄ im Jahr 2023 und 5
VZÄ im Jahr 2024) Kita-Sozialarbeit beantragt und genehmigt. 5 VZÄ wurden
bereits ausgeschrieben. Im Rahmen des neuen Tarifabschlusses können diese
Stellen sogar in Egr. S 12 TVöD angehoben werden. Diese Höhergruppierungen
werden ebenfalls in den Nachtragstellenplan 2023 aufgenommen.
Ausbau des
Hauswirtschaftskräfte-Springer:innenpools
Die Hauswirtschaftskräfte in den Mainzer
Kitas sind je nach Form der Essensversorgung für die Mittagsverpflegung der
Kinder und die alltäglichen Reinigungsbelange in den Kitas (Wäsche waschen,
Zwischenreinigung Sanitäranlagen) zuständig. Bei Personalausfällen im Bereich
der Hauswirtschaftskräfte werden die entsprechenden Springkräfte eingesetzt.
Bislang wurden 29,899 VZÄ
Hauswirtschafts-Springkräfte vorgehalten. Mit Genehmigung des Stellenplanes
2023/2024 wurden 3,0 VZÄ Hauswirtschafts-Springkräfte für das Jahr 2023
genehmigt. Somit sind aktuell im Stellenplan 32,899 VZÄ
Hauswirtschafts-Springkräfte vorhanden. Im Jahr 2024 erhöht sich der
Hauswirtschafts-Springer:innenpool um weitere 3,0 VZÄ auf 35,899 VZÄ.
Einführung der Servicestelle
Kita-Hotline
Die Landeshauptstadt Mainz richtet eine
Servicestelle für Eltern in Form einer zentralen „Kita-Hotline“ ein. Hier
sollen Familien bei der Suche nach einem Kita-Platz sowie bei Fragen zur
Kita-Aufnahme gezielt beraten werden. Um in der Verwaltung den Beratungsservice
zu Kitathemen auszubauen, wird eine Servicestelle zur Erstberatung von
Fragestellungen mit Verwaltungsbezug der Erziehungsberechtigten mit 2,00 VZÄ
(Egr. 6 TVöD) und 1 VZÄ (Egr. S 12 TVöD) für individuelle pädagogische Beratung
in den Nachtragsstellenplan 2023 aufgenommen.
Ausbau der IT in Kindertagesstätten
Ein wichtiges Anliegen der
Landeshauptstadt Mainz ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur für die
städtischen Kindertagesstätten. Dazu zählen u.a. die Einführung einer Kita-App
zur Kommunikation zwischen Eltern, Kita und Kitaverwaltung, die Einführung
einer trägerübergreifenden Anmeldeplattform sowie der Ausbau der
WLAN-Infrastruktur. Eine homogene IT-Landschaft für den Kitabereich soll auf
Dauer zur Entlastung der Leitungen, der Teams und der Verwaltung führen. Sie
vereinfacht die Kommunikation zwischen den Beteiligten im System und
erleichtert die Pflege und verwaltungsinterne Weitergabe von Daten erheblich.
Um das laufende komplexe Projekt zu unterstützen und neben den laufenden
Aufgaben zielgerichtet einzuführen, wird im Nachtragstellenplan 2023 1,0 VZÄ
zur fachlichen Koordination des IT-Projektes aufgenommen.
Kitas in freier Trägerschaft
Die
Landeshauptstadt bekennt sich zur Trägervielfalt in der Mainzer
Kita-Landschaft. Die Verhandlungen auf Landesebene für eine Rahmenvereinbarung
zur Bezuschussung der Kitas in freier Trägerschaft sind leider gescheitert.
Umso wichtiger war es, dass Mainz bereits vor zwei Jahren eine
Übergangsvereinbarung geschlossen hat. Die Landeshauptstadt wird nun in
Verhandlungen mit den freien Trägern tragfähige Lösungen erarbeiten und
Vereinbarungen abschließen. Hierbei wird auch beraten, wie die Kitas in freier
Trägerschaft nachhaltig gestärkt werden können, damit die hohe Qualität und
Vielfalt der Mainzer Kitas erhalten bleibt und ausgebaut wird.
3.
Alternativen
Die
Kita-Leitungen werden nicht von Verwaltungsaufgaben entlastet und können
entsprechend weniger pädagogische Aufgaben erfüllen. Dadurch können weniger
Kinder betreut werden. Eine Senkung von – insbesondere krankheitsbedingten -
Ausfällen wird ohne Verbesserung der Arbeitssituation nicht gelingen.
Die
Kita-Teams werden nicht durch Hilfskräfte entlastet. Die Verträge der bereits
eingestellten Hilfskräf-te laufen aus.
Die Zahl
der Springkräfte wird nicht erhöht. Kitas können nicht ausreichend bei
Personalmangel (z. B. wegen Krankheit) unterstützt werden. Die Öffnungszeiten
müssen häufiger eingeschränkt werden.
Pädagogisch
und administrativ wichtige Maßnahmen wie die Kita-Sozialarbeit, die Servicestelle
und der Ausbau der IT können nicht realisiert werden.
Der
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab Vollendung des ersten Lebensjahres ist
zu erfüllen. Alle genannten Maßnahmen dienen der Gewinnung von Personal für
Kitas und der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen in den Kitas und somit eben
dieser Erfüllung des Rechtsanspruchs.
4.
Finanzierung
Das Gros der genannten Maßnahmen
wird durch Anmeldungen zum Nachtragsstellenplan 2023 und dem korrespondierenden
Nachtragshaushalt 2023 abgebildet und somit nochmals separat dem Stadtrat
vorgelegt.
Die hier aufgezeigte Darstellung hat
deshalb noch keine verbindlichen finanziellen Auswirkungen, jedoch kann
hinsichtlich der Stellen und des erforderlichen Personalaufwands folgende
Berechnung des Hauptamtes abgegeben werden: der jährliche Mehraufwand beträgt
für alle aufgezählten Stellenmehrungen 3.980.793 €.
Die sich aus den Verhandlungen mit
den freien Trägern ergebenden finanziellen Auswirkungen werden nach Abschluss
ebenfalls in separaten Vorlagen dargestellt.
Die finanziellen Auswirkungen
hinsichtlich der Einführung einer Kita-App sind u.a. abhängig von
Ausschreibungsergebnissen und werden zu gegebener Zeit ebenfalls in separaten
Vorlagen dargestellt.
5.
Geschlechtsspezifische Aspekte
Die Sicherung der Kinderbetreuung
stellt einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar.
Unterstützung erfahren damit vor allem Frauen; insbesondere die, die den
Wiedereinstieg in den Beruf suchen.
Viele der neu zu schaffenden Stellen
sollen auch in flexiblen Teilzeitmodellen besetzt werden können und sind somit
für den Wiedereinstieg nach familienbedingten Auszeiten gut geeignet.