Betreff
Sachstandsbericht zum gemeinsamen Antrag 0750/2023 der Stadtratsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und FDP vom 22.05.2023 sowie ergänzende Maßnahmen (Kita-Initiative „Personal+“)
Vorlage
0889/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt den Sachstandsbericht zum Antrag 0750/2023 und die Wiedervorlage in einem Jahr.

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Stadtrat nehmen die weiteren Maßnahmen der Kita-Initiative „Personal+“ zur Kenntnis.

 

1.  Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2023 den Antrag 0750/2023 – „Facharbeit in KiTas stärken; Erzieher:innen entlasten“ beschlossen.

 

Die Verwaltung kann hierzu bereits folgenden Sachstand, dem eine intensive dezernatsübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Hauptamt und dem Amt für Jugend und Familie auf den verschiedensten Ebenen zu Grunde liegt, mitteilen.

 

2.  Lösung

 

 

 

 

 

1)  Die Verwaltung wird aufgefordert, im nächsten Stellenplan Verwaltungsfachkräfte für Kitas einzukalkulieren.

Die Verwaltung hat zusammen mit Leitungskräften aus den Kindertagesstätten ein Konzept für den Einsatz von Verwaltungskräften in städtischen Kitas erarbeitet. Diese sollen die Kita-Leitungen von standardisierten Verwaltungstätigkeiten entlasten, damit diese wieder mehr Kapazitäten für ihre originären, v. a. pädagogischen, Aufgaben haben. Mit dem Nachtragsstellenplan 2023 werden 19 VZÄ (Egr. 6 TVöD) zusätzlich angemeldet. Die Verwaltungskräfte sollen stadtteilbezogen eingesetzt werden, sodass eine Person in mehreren Kitas tätig sein kann. Dies wird sich unter anderem am gewünschten Stundenumfang der Bewerber:innen orientieren.

 

2) Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob weitere Kita-Hilfskräfte eingestellt werden können.

Ziel der Landeshauptstadt Mainz ist es, die Erzieher:innen so zu unterstützen, dass sie sich voll auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können. Hierfür sind neben Sozialarbeiter:innen, Verwaltungskräften und Hauswirtschaftskräften auch Kita-Hilfskräfte ein wichtiger Baustein. Nach Auffassung der Verwaltung und der Fachkräfte in den Kitas stellen Kita-Hilfskräfte eine hilfreiche Ergänzung des pädagogischen Personals dar und bilden keineswegs einen Ersatz für eben dieses pädagogische Personal „in Zeiten des Fachkräftemangels“ oder während Krankheitsphasen. Die Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte durch den Einsatz von Kita-Hilfskräften soll daher künftig allen städtischen Kitas zugutekommen und verstetigt werden. Bisher konnten Kita-Hilfskräfte im Rahmen eines zweijährigen Modellprojekts befristet eingestellt werden. Nach Auslaufen der Befristung konnten diese in der Regel nicht weiter beschäftigt werden. Mit dem Nachtragstellenplan 2023 soll für jede städtische Kita jeweils eine Stelle, insgesamt 62 VZÄ Kita-Hilfskräfte (Egr. S2 TVöD), geschaffen werden. Die Kita-Hilfskräfte werden als zusätzliches Personal zu den pädagogischen Fachkräften die Kitateams erweitern. Im Rahmen des Modellprojekts hat sich die Unterstützung durch die Kita-Hilfskräfte im Alltag als sehr wertvoll und für die Kitateams entlastend herausgestellt. Darüber hinaus konnten über diesen Weg viele hochmotivierte Kolleg:innen für die Ausbildung zur Erzieher:in gewonnen werden. Die Erfahrungen und Perspektive des Personalrats sind der Verwaltung wichtig. Daher sollen Regelungen über die Stellenbesetzung und die Qualifizierung der Kita-Hilfskräfte durch eine Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Verwaltung getroffen werden.

 

3) Die Verwaltung wird aufgefordert, im nächsten Stellenplan den Springer:innenpool gezielt zu stärken: Über den bestehenden Pool sollen weitere Springer:innen eingestellt werden, um verbleibendes Personal bei Ausfällen gezielt zu entlasten.

Das pädagogische Fachpersonal in Form der Springer:innen wird bereits heute bei kurzfristigem Personalmangel und temporären Notsituationen in betroffenen städtischen Kitas eingesetzt und unterstützt das Fachpersonal in diesen Situationen vor Ort. Dadurch werden die Mitarbeiter:innen der betroffenen Kitas entlastet und weitergehende Maßnahmen im Rahmen des sog. 9-Punkte-Plan, wie z.B. Einschränkungen der Öffnungszeiten, verhindert. Bislang wurden 32,0 VZÄ Springer:innen im Stellenplan vorgehalten, wobei in den letzten Monaten nur etwa 50 Prozent der Stellen besetzt werden konnten. Mit Genehmigung des Stellenplanes 2023/2024 wurde die Anzahl der pädagogischen Springkräfte im Jahr 2023 bereits um 5,00 VZÄ erhöht und wird im Jahr 2024 um weitere 5,00 VZÄ erweitert werden. Darüber hinaus konnten die Stellen der Springer:innen tarifkonform in die Egr. S 8b TVöD höhergruppiert werden, wodurch die Stellen für Bewerber:innen einen deutlichen zusätzlichen Anreiz erhalten und die Besetzung erleichtert werden soll. Die Entwicklungen dieser Maßnahmen für den Springer:innenpool werden fortlaufend evaluiert.

 

4) Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah die Ergebnisse der Personalkampagne von 2019 ff. vorzustellen und aufzuzeigen, wie viel Fachkräfte für Kindertagesstätten gewonnen werden konnten.

Die Personalkampagnen der vergangenen Jahre haben insgesamt zu einem Anstieg der eingegangenen Bewerbungen geführt. Eine Statistik, inwieweit sich diese auf einzelne Berufsgruppen ausgewirkt haben, wird nicht geführt.

 

 

Neben den dargestellten Maßnahmen, die mit den Inhalten des Antrags 0750/2023 korrespondieren, hat die Verwaltung in der oben geschilderten Zusammenarbeit der Dezernate und Ämter weitere  Maßnahmen zur Entlastung und zum Ausbau im Bereich der Kindertagesstätten identifiziert, die gemeinsam mit den Maßnahmen des Antrags unter dem Begriff Kita-Initiative „Personal+“ gebündelt werden:

 

Einführung der Kita-Sozialarbeit

Im Rahmen des neuen Kitagesetzes wurde das sogenannte Sozialraumbudget implementiert. In diesem Kontext führt die Stadt Mainz nun die Kita-Sozialarbeit ein, um besondere Bedarfe, die aufgrund des Sozialraums entstehen, auszugleichen. In der „Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets in der Landeshauptstadt Mainz“ (Drucksache Nr. 0873/2022) werden die in Mainz identifizierten Kitas genannt, die für die Umsetzung der Kita-Sozialarbeit in Betracht kommen. Kita-Sozialarbeiter:innen erhalten als Ergänzung zur Kita-Leitung und zum sonstigen Kita-Fachpersonal den sozialpädagogischen Auftrag zur Überwindung struktureller Benachteiligung, indem sie unterschiedliche Ressourcen und Bedarfe von Kindern und Familien erkennen und nutzen. Durch diesen Auftrag können die Kita-Sozialarbeiter:innen direkt das Kita-Personal entlasten.

Im Rahmen des Stellenplans 2023/2024 wurden erstmalig insgesamt 10 VZÄ (Egr. S 11 b TVöD, 5 VZÄ im Jahr 2023 und 5 VZÄ im Jahr 2024) Kita-Sozialarbeit beantragt und genehmigt. 5 VZÄ wurden bereits ausgeschrieben. Im Rahmen des neuen Tarifabschlusses können diese Stellen sogar in Egr. S 12 TVöD angehoben werden. Diese Höhergruppierungen werden ebenfalls in den Nachtragstellenplan 2023 aufgenommen.

 

Ausbau des Hauswirtschaftskräfte-Springer:innenpools

Die Hauswirtschaftskräfte in den Mainzer Kitas sind je nach Form der Essensversorgung für die Mittagsverpflegung der Kinder und die alltäglichen Reinigungsbelange in den Kitas (Wäsche waschen, Zwischenreinigung Sanitäranlagen) zuständig. Bei Personalausfällen im Bereich der Hauswirtschaftskräfte werden die entsprechenden Springkräfte eingesetzt.

 

Bislang wurden 29,899 VZÄ Hauswirtschafts-Springkräfte vorgehalten. Mit Genehmigung des Stellenplanes 2023/2024 wurden 3,0 VZÄ Hauswirtschafts-Springkräfte für das Jahr 2023 genehmigt. Somit sind aktuell im Stellenplan 32,899 VZÄ Hauswirtschafts-Springkräfte vorhanden. Im Jahr 2024 erhöht sich der Hauswirtschafts-Springer:innenpool um weitere 3,0 VZÄ auf 35,899 VZÄ.

 

Einführung der Servicestelle Kita-Hotline

Die Landeshauptstadt Mainz richtet eine Servicestelle für Eltern in Form einer zentralen „Kita-Hotline“ ein. Hier sollen Familien bei der Suche nach einem Kita-Platz sowie bei Fragen zur Kita-Aufnahme gezielt beraten werden. Um in der Verwaltung den Beratungsservice zu Kitathemen auszubauen, wird eine Servicestelle zur Erstberatung von Fragestellungen mit Verwaltungsbezug der Erziehungsberechtigten mit 2,00 VZÄ (Egr. 6 TVöD) und 1 VZÄ (Egr. S 12 TVöD) für individuelle pädagogische Beratung in den Nachtragsstellenplan 2023 aufgenommen.

 

 

Ausbau der IT in Kindertagesstätten

Ein wichtiges Anliegen der Landeshauptstadt Mainz ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur für die städtischen Kindertagesstätten. Dazu zählen u.a. die Einführung einer Kita-App zur Kommunikation zwischen Eltern, Kita und Kitaverwaltung, die Einführung einer trägerübergreifenden Anmeldeplattform sowie der Ausbau der WLAN-Infrastruktur. Eine homogene IT-Landschaft für den Kitabereich soll auf Dauer zur Entlastung der Leitungen, der Teams und der Verwaltung führen. Sie vereinfacht die Kommunikation zwischen den Beteiligten im System und erleichtert die Pflege und verwaltungsinterne Weitergabe von Daten erheblich. Um das laufende komplexe Projekt zu unterstützen und neben den laufenden Aufgaben zielgerichtet einzuführen, wird im Nachtragstellenplan 2023 1,0 VZÄ zur fachlichen Koordination des IT-Projektes aufgenommen.

 

Kitas in freier Trägerschaft

Die Landeshauptstadt bekennt sich zur Trägervielfalt in der Mainzer Kita-Landschaft. Die Verhandlungen auf Landesebene für eine Rahmenvereinbarung zur Bezuschussung der Kitas in freier Trägerschaft sind leider gescheitert. Umso wichtiger war es, dass Mainz bereits vor zwei Jahren eine Übergangsvereinbarung geschlossen hat. Die Landeshauptstadt wird nun in Verhandlungen mit den freien Trägern tragfähige Lösungen erarbeiten und Vereinbarungen abschließen. Hierbei wird auch beraten, wie die Kitas in freier Trägerschaft nachhaltig gestärkt werden können, damit die hohe Qualität und Vielfalt der Mainzer Kitas erhalten bleibt und ausgebaut wird.

 

3.  Alternativen

Die Kita-Leitungen werden nicht von Verwaltungsaufgaben entlastet und können entsprechend weniger pädagogische Aufgaben erfüllen. Dadurch können weniger Kinder betreut werden. Eine Senkung von – insbesondere krankheitsbedingten - Ausfällen wird ohne Verbesserung der Arbeitssituation nicht gelingen.

Die Kita-Teams werden nicht durch Hilfskräfte entlastet. Die Verträge der bereits eingestellten Hilfskräf-te laufen aus.

Die Zahl der Springkräfte wird nicht erhöht. Kitas können nicht ausreichend bei Personalmangel (z. B. wegen Krankheit) unterstützt werden. Die Öffnungszeiten müssen häufiger eingeschränkt werden.

Pädagogisch und administrativ wichtige Maßnahmen wie die Kita-Sozialarbeit, die Servicestelle und der Ausbau der IT können nicht realisiert werden.

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab Vollendung des ersten Lebensjahres ist zu erfüllen. Alle genannten Maßnahmen dienen der Gewinnung von Personal für Kitas und der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen in den Kitas und somit eben dieser Erfüllung des Rechtsanspruchs.

 

4.  Finanzierung

Das Gros der genannten Maßnahmen wird durch Anmeldungen zum Nachtragsstellenplan 2023 und dem korrespondierenden Nachtragshaushalt 2023 abgebildet und somit nochmals separat dem Stadtrat vorgelegt.

Die hier aufgezeigte Darstellung hat deshalb noch keine verbindlichen finanziellen Auswirkungen, jedoch kann hinsichtlich der Stellen und des erforderlichen Personalaufwands folgende Berechnung des Hauptamtes abgegeben werden: der jährliche Mehraufwand beträgt für alle aufgezählten Stellenmehrungen 3.980.793 €.

Die sich aus den Verhandlungen mit den freien Trägern ergebenden finanziellen Auswirkungen werden nach Abschluss ebenfalls in separaten Vorlagen dargestellt.

Die finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Einführung einer Kita-App sind u.a. abhängig von Ausschreibungsergebnissen und werden zu gegebener Zeit ebenfalls in separaten Vorlagen dargestellt.

 

5.  Geschlechtsspezifische Aspekte

Die Sicherung der Kinderbetreuung stellt einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Unterstützung erfahren damit vor allem Frauen; insbesondere die, die den Wiedereinstieg in den Beruf suchen.

Viele der neu zu schaffenden Stellen sollen auch in flexiblen Teilzeitmodellen besetzt werden können und sind somit für den Wiedereinstieg nach familienbedingten Auszeiten gut geeignet.