hier: Prüfantrag zu einem Solarpark im Weisenauer Steinbruch
Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung:
Mit
dem über Jahrzehnte andauernden Abbau von Kalkstein im "Steinbruch
Weisenau" erfolgte ein erheblicher und nachhaltiger Eingriff in die Natur
und Landschaft sowie ein Entzug von Naherholungsflächen.
Auf
Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Stadt Mainz und der Heidelberg Cement
vom 17. September 1997 und der darauf aufbauenden Rekultivierungsplanung für
den "Steinbruch Weisenau" wurde das Abbaugebiet rekultiviert. So
wurden bis jetzt Teile des Gebietes für die Naherholung wiederhergestellt. Das
rekultivierte Gebiet ist somit die Ausgleichsfläche für den damaligen
Rohstoffabbau. Dies ist durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen
der Stadt Mainz und der Heidelberg Cement AG vom 31.08.2005 rechtsverbindlich
festgeschrieben und gesichert.
Die
Errichtung eines Solarparks würde erneut zu einem erheblichen Eingriff in die
Natur und Landschaft führen sowie die Naherholungsfunktion erheblich
beeinträchtigen. Sie widerspricht darüber hinaus den Zielen der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und ist mit dieser nicht vereinbar.
Sonstige
öffentliche Grünflächen im Stadtteil Weisenau dienen ebenfalls ausnahmslos der
Naherholung und somit der Daseinsvorsorge. Diese Funktion würde durch die
Errichtung von Solarparks verloren gehen.
Abschließend ist festzuhalten, dass sowohl der renaturierte "Steinbruch Weisenau" als auch die öffentlichen Grünflächen in Weisenau für die Errichtung eines Solarparks nicht zur Verfügung stehen.