Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0072/2023 - SPD;
hier: Prüfantrag zu einem Solarpark im Weisenauer Steinbruch
Vorlage
0568/2023
Aktenzeichen
23 Wei 01/98
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Mit dem über Jahrzehnte andauernden Abbau von Kalkstein im "Steinbruch Weisenau" erfolgte ein erheblicher und nachhaltiger Eingriff in die Natur und Landschaft sowie ein Entzug von Naherholungsflächen.

Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Stadt Mainz und der Heidelberg Cement vom 17. September 1997 und der darauf aufbauenden Rekultivierungsplanung für den "Steinbruch Weisenau" wurde das Abbaugebiet rekultiviert. So wurden bis jetzt Teile des Gebietes für die Naherholung wiederhergestellt. Das rekultivierte Gebiet ist somit die Ausgleichsfläche für den damaligen Rohstoffabbau. Dies ist durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Mainz und der Heidelberg Cement AG vom 31.08.2005 rechtsverbindlich festgeschrieben und gesichert.

Die Errichtung eines Solarparks würde erneut zu einem erheblichen Eingriff in die Natur und Landschaft führen sowie die Naherholungsfunktion erheblich beeinträchtigen. Sie widerspricht darüber hinaus den Zielen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und ist mit dieser nicht vereinbar.

 

Sonstige öffentliche Grünflächen im Stadtteil Weisenau dienen ebenfalls ausnahmslos der Naherholung und somit der Daseinsvorsorge. Diese Funktion würde durch die Errichtung von Solarparks verloren gehen.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass sowohl der renaturierte "Steinbruch Weisenau" als auch die öffentlichen Grünflächen in Weisenau für die Errichtung eines Solarparks nicht zur Verfügung stehen.