Betreff
Wirtschaftliche Beteiligungen; Mainzer Stadtwerke AG / Wohnbau Mainz GmbH
hier: Errichtung der Wohnen und Energie Mainz GmbH
Vorlage
0502/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Stadtrat nehmen zur Kenntnis, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) einen Teil des vorgesehenen Gesellschaftsgegenstandes gem. § 2 Abs. 1 S. 3 des Gesellschaftsvertragsentwurfs der Wohnen und Energie Mainz GmbH als kommunalaufsichtsbehördlich bedenklich angesehen hat.