hier: - Kenntnisnahme der Hinweise zum Artenschutz und zum Immissionsschutz
- Beschluss einerRotor-Out-Regelung gemäß § 5 Abs. 4 WindBG für den
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 34 "Teilfortschreibung
des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Windenergie"
Der Stadtvorstand /
der Ausschuss für Umwelt, Grün und
Energie / der Ortsbeirat
Mainz-Hechtsheim / der Ortsbeirat
Mainz-Ebersheim / der Ortsbeirat
Mainz-Laubenheim / der Ortsbeirat
Mainz-Marienborn / der Bau- und
Sanierungsausschuss / der Stadtrat
nimmt die Hinweise zum Artenschutz und zum Immissionsschutz zur Kenntnis. Der Stadtvorstand / der Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie /
der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim /
der Ortsbeirat Mainz-Ebersheim / der
Ortsbeirat Mainz-Laubenheim / der Ortsbeirat Mainz-Marienborn / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt,
der Stadtrat beschließt, eine
Rotor-Out-Regelung gemäß § 5 Abs. 4 Windenergieflächenbedarfsgesetz für den
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 34 "Teilfortschreibung
des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Windenergie".