Assistenzhunde unterstützen heutzutage
Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen bei der gleichberechtigten
Teilhabe in allen Lebensbereichen. Am bekanntesten sind hier die sogenannten
Blindenführhunde und die Signalhunde für gehörlose Menschen. Darüber hinaus
haben sich aber Assistenzhunde in den letzten Jahren auch als äußerst sinnvolle
Begleitung bei medizinischen Problemen (z.B. Diabetes) oder auch bei
psychischen Behinderungen erwiesen.
Die aktuelle Version des § 7 (1) e) der
Hundesteuersatzung sieht eine Steuerbefreiung grundsätzlich nur für Hunde von
blinden, tauben sowie von Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den
Merkzeichen „aG“ und „H“ besitzen, vor. Für Menschen mit einer psychischen
Behinderung ist eine Steuerbefreiung beispielsweise nicht möglich.
Aus diesem Grund schlägt der Beirat für die
Menschen mit Behinderungen vor, dass künftig eine Befreiung von der Hundesteuer
für alle Assistenzhunde gewährt wird, die gemeinsam mit Ihrem Besitzer den
Anforderungen des § 12e (3) des BGG in Verbindung mit der AHundV entsprechen.
gez. Ellen Kubica
Vorsitzende des Beirates für die Belange der
Menschen mit Behinderungen der Stadt Mainz