Betreff
Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Mainz bezüglich des § 7 1) e (Steuerbefreiung Assistenzhunde)
Vorlage
0403/2023
Aktenzeichen
102507/146-04
Art
Antrag (Ortsbeiräte)

Assistenzhunde unterstützen heutzutage Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen bei der gleichberechtigten Teilhabe in allen Lebensbereichen. Am bekanntesten sind hier die sogenannten Blindenführhunde und die Signalhunde für gehörlose Menschen. Darüber hinaus haben sich aber Assistenzhunde in den letzten Jahren auch als äußerst sinnvolle Begleitung bei medizinischen Problemen (z.B. Diabetes) oder auch bei psychischen Behinderungen erwiesen.

 

Die aktuelle Version des § 7 (1) e) der Hundesteuersatzung sieht eine Steuerbefreiung grundsätzlich nur für Hunde von blinden, tauben sowie von Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ und „H“ besitzen, vor. Für Menschen mit einer psychischen Behinderung ist eine Steuerbefreiung beispielsweise nicht möglich.

 

Aus diesem Grund schlägt der Beirat für die Menschen mit Behinderungen vor, dass künftig eine Befreiung von der Hundesteuer für alle Assistenzhunde gewährt wird, die gemeinsam mit Ihrem Besitzer den Anforderungen des § 12e (3) des BGG in Verbindung mit der AHundV entsprechen.

 

 

gez. Ellen Kubica

Vorsitzende des Beirates für die Belange der Menschen mit Behinderungen der Stadt Mainz