hier: Neue Beschlussfassung über den Satzungstext der gemeinsamen AöR und der Errichtungsvereinbarung
Der
Werkausschuss des Entsorgungsbetriebes, die Ausschüsse für Finanzen und
Beteiligungen sowie der Haupt- und Personalausschuss empfehlen und der Stadtrat
beschließt unter Beibehaltung des grundsätzlichen Umsetzungsbeschlusses vom
30.11.2022 (Drucksachen-Nr. 1470/2022/1) entsprechend des Änderungsbeschlusses
vom 22.12.2022 (Drucksachen-Nr. 1726/2022):
1. den
Abschluss der sich aus der Anlage 1 ergebenden Errichtungsvereinbarung
zwischen der Stadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen
2. den sich aus
der Anlage 2 ergebenden Satzungstext für die Anstalt des öffentlichen
Rechts „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz Bingen AöR – gemeinsame
kommunale Anstalt der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen“
3. die Ziffern
7 und 8 des Umsetzungsbeschlusses vom 30.11.2022 (Drucksachen-Nr. 1470/2022)
werden aufgehoben.