Begründung:
Die Mainzer Ortsverwaltungen sind ein
wichtiger Anlaufpunkt für die Mainzer Bevölkerung. Deshalb müssen die Räumlichkeiten
auch mit Blick auf eine Barrierefreiheit für die Menschen mit körperlichen
Beeinträchtigungen sein. Auf der Internetseite der Stadt Mainz werden die
meisten Ortsverwaltungen barrierefrei für Rollstuhlfahrerinnen bzw.
Rollstuhlfahrer ausgewiesen. An einigen Ortsverwaltungen gibt es auch
barrierefreie Toilettenanlagen. Vielfach gibt es aber auch nur provisorische
Lösungen oder es fehlen Hilfen z.B. für sehbeeinträchtige Menschen.
Barrierefreiheit bedeutet zudem auch, familien- und seniorengerechte Zugänge zu
schaffen.
Ortsbeiräte und
Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher haben sich in den letzten Jahren auch für ihre
Ortsverwaltungen entsprechend eingesetzt. Mit Blick auf die Haushaltslage
sollten nun die letzten Mängel und Provisorien, sofern baulich möglich,
beseitigt werden.
Als konkretes Beispiel für notwendige
Maßnahmen ist z.B. die Laubenheimer Ortsverwaltung. Hier ist die Zugangsrampe
zum Gebäude viel zu steil, außerdem ist das Umfeld überhaupt nicht
barrierefrei, so dass die Ortsverwaltung nicht mit dem Rollstuhl erreichbar
ist. Hier können wir auch nicht auf die Maßnahmen im Kontext der „Neuen Mitte“
warten.