Betreff
Bebauungen bis an die Grundstücksgrenze (CDU)
Vorlage
0164/2023
Art
Anfrage (Stadtrat)

In Mainz werden vermehrt Baugenehmigungen erteilt, die eine Bebauung bis an die Grundstücksgrenzen vorsehen. Oft fügt sich die Bebauung so nicht mehr in die Umgebung ein oder schränkt die Nutzung von angrenzenden Flächen (Bürgersteige, Fahrradwege, etc.) ein. Darüber hinaus hat eine zu groß dimensionierte Bebauung durch die Versiegelung einen negativen Effekt auf das Mikroklima und das Risiko von Überschwemmungen bei Starkregen steigt.