Betreff
Ukrainische Erzieherinnen und Erzieher (ÖDP)
Vorlage
0155/2023
Art
Anfrage (Stadtrat)

 

Rheinland-Pfalz hat nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine als einziges Bundesland eine Vereinbarung mit allen wichtigen Kita-Partnern getroffen, die den Einsatz ukrainischer Erzieherinnen und Erzieher vereinfacht. Diese sieht beispielsweise vor, dass eine Anstellung als Vertretungskraft auch ohne Anerkennung der Qualifikation sofort möglich ist.

 

„Wenn Flüchtlingskinder aufgenommen werden, erhält der Träger die Möglichkeit, zusätzliche Kräfte einzustellen, die über die Regelungen für Vertretungskräfte (§ 23 KiTaG) finanziert werden. Dies können auch so genannte Nichtfachkräfte sein.“ Quelle: Kita ukraine.rlp.de

 

So ist er Einsatz der Muttersprachlerinnen für geflüchtete Kinder aus der Ukraine ein Ankerpunkt im Kita-Alltag, der das Ankommen erleichtert. Die ukrainischen Sprachkenntnisse sind auch in der Kommunikation mit den Müttern von großem Vorteil.