Rheinland-Pfalz hat nach Ausbruch des Krieges in der
Ukraine als einziges Bundesland eine Vereinbarung mit allen wichtigen
Kita-Partnern getroffen, die den Einsatz ukrainischer Erzieherinnen und
Erzieher vereinfacht. Diese sieht beispielsweise vor, dass eine Anstellung als
Vertretungskraft auch ohne Anerkennung der Qualifikation sofort möglich ist.
„Wenn Flüchtlingskinder aufgenommen werden, erhält
der Träger die Möglichkeit, zusätzliche Kräfte einzustellen, die über die
Regelungen für Vertretungskräfte (§ 23 KiTaG) finanziert werden. Dies können
auch so genannte Nichtfachkräfte sein.“ Quelle: Kita ukraine.rlp.de
So ist er Einsatz der Muttersprachlerinnen für
geflüchtete Kinder aus der Ukraine ein Ankerpunkt im Kita-Alltag, der das
Ankommen erleichtert. Die ukrainischen Sprachkenntnisse sind auch in der
Kommunikation mit den Müttern von großem Vorteil.