hier: Hochschulareal: Raum für Kinder, Kultur und Sport
Sowohl
die Fachhochschule (Holzstraße 36/Rheinstraße 10) als auch der
sogenannte Alubomber, Rheinstraße wurden zwischenzeitlich von der Stadt Mainz
erworben. Für beide Objekte gilt, dass dort der Hochschulbetrieb bis auf
weiteres noch weiterläuft. Voraussichtlich Mitte 2024 wird der Auszug der
Hochschule erfolgen.
Im
Anschluss stehen beide Immobilien für städtische Nutzungen zur Verfügung.
Bedarfe sowohl zur kulturellen, sozialen als auch schulischen Nutzung wurden
bekundet und werden verwaltungsintern geprüft.
Zu 1. Auf dem Hochschulareal ist aktuell die Errichtung einer
achtgruppigen Kindertagesstätte als "Kita Holztorschule" geplant.
Insbesondere mit Blick auf weitere Platzbedarfe im Stadtteil hat sich die
Verwaltung dazu entschieden, die im Kitabedarfsplan ursprünglich auf sechs
Gruppen geplante Kindertagesstätte um zwei Gruppen zu erweitern. Die Gebäudewirtschaft
Mainz (GWM) entwickelt aktuell hierzu eine Planstudie.
Im
Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht die GWM außerdem die Potenziale für
eine schulische Nutzung (Interimsstandort für eine Innenstadtschule für den
Sanierungszeitraum) an beiden Standorten.
Zu 2. Die Kulturverwaltung hat ihrerseits eine kulturelle Nutzung für
den "Alubomber" empfohlen, sobald feststeht, ob das Gebäude dauerhaft
erhalten werden kann, und begrüßt den Vorschlag aus dem Ortsbeirat
Mainz-Altstadt vor diesem Hintergrund ausdrücklich.
Eine
kulturelle Nutzung durch die Einrichtung von Ateliers für Künstlerinnen und
Künstler und Proberäumen für Musikerinnen und Musiker entspricht den aus der
Kulturentwicklung abgeleiteten Kernbedarfen der Mainzer Kulturschaffenden und
sollte aus der Sicht der Kulturverwaltung daher prioritär berücksichtigt
werden. Ob und inwieweit dies umsetzbar ist, hängt generell vom Erhalt des
Gebäudes und von den zugrundeliegenden baulichen Fragestellungen ab.
Die
GWM hat bereits Ortsbegehungen unter baulichen, energetischen und
wirtschaftlichen Aspekten durchgeführt und wird zeitnah eine detaillierte
Zustandsbewertung vorlegen.
Zu 3. Im Rahmen der Bebauung des Grundstückes Weintorstraße/Schlossergasse
wurde eine Teilfläche des öffentlichen Spielplatzes hinter der Stadtmauer
aufgegeben. Gemäß Beschlussvorlage 0512/2015 wurde festgelegt, dass nach
Verlagerung der Hochschule an ihren neuen Standort und Aufgabe des jetzigen Bauwerkes
(Hausmeisterwohnung) durch das Land die bestehende Spielfläche in südlicher
Richtung erweitert werden soll.
Das
Amt für Jugend und Familie wird bei der zukünftigen Überplanung der Fläche
darauf achten, dass die vorhandene Spielplatzfläche gemäß den städtischen
Beschlüssen in südlicher Richtung erweitert wird.
Zu 4. Da es sich bei Schulaulen
in der Regel um Veranstaltungsräume mit Bühne, entsprechender Akustik und
technischer Grundausstattung sowie einem ausgewiesenen Publikumsbereich
handelt, ist eine Nutzung als Aufführungsstätte aus der Sicht der
Kulturverwaltung generell möglich. Dies hängt letztendlich jedoch von der
Nutzung im Restgebäude ab und davon, inwieweit für diese die Fläche der Aula
anderweitig belegt oder verändert wird. Die gleichzeitige Nutzung als
Sporthalle und Aufführungsort ist, wenn überhaupt, jedoch nur im Bereich der
semiprofessionellen Kultur oder im Sinne einer Probebühne denkbar. Eine
nachhaltige Nutzung durch professionelle Künstlerinnen und Künstler im Bereich
Musik oder Darstellende Kunst bedingt die dauerhafte Einrichtung und
Unterhaltung fester, professioneller Strukturen (z. B. in der Licht- und
der Tontechnik), die mit anderen Nutzungen ggf. nicht vereinbar sind.
Zu 5. Siehe Antwort zu 1. Die angemeldeten Bedarfe werden aktuell
geprüft. Es ist davon auszugehen, dass das FH-Gebäude bei einer Nutzung durch
eine achtgruppige Kita und als Interimsschulstandort vollständig belegt wäre.
Zu 6. Sobald ein Nutzungskonzept vorgelegt werden kann, werden die Gremien beteiligt.