Betreff
Sachstandsbericht zum Antrag Nr. 1566/2022 (SPD), Ortsverwaltung Mainz-Altstadt
hier: Hochschulareal: Raum für Kinder, Kultur und Sport
Vorlage
0119/2023
Aktenzeichen
61 26 - Alt All
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Sowohl die Fachhochschule (Holzstraße 36/Rheinstraße 10) als auch der sogenannte Alubomber, Rheinstraße wurden zwischenzeitlich von der Stadt Mainz erworben. Für beide Objekte gilt, dass dort der Hochschulbetrieb bis auf weiteres noch weiterläuft. Voraussichtlich Mitte 2024 wird der Auszug der Hochschule erfolgen.

 

Im Anschluss stehen beide Immobilien für städtische Nutzungen zur Verfügung. Bedarfe sowohl zur kulturellen, sozialen als auch schulischen Nutzung wurden bekundet und werden verwal­tungsintern geprüft.

 

 

Zu 1.   Auf dem Hochschulareal ist aktuell die Errichtung einer achtgruppigen Kindertagesstätte als "Kita Holztorschule" geplant. Insbesondere mit Blick auf weitere Platzbedarfe im Stadtteil hat sich die Verwaltung dazu entschieden, die im Kitabedarfsplan ursprünglich auf sechs Gruppen geplante Kindertagesstätte um zwei Gruppen zu erweitern. Die Gebäudewirtschaft Mainz (GWM) entwickelt aktuell hierzu eine Planstudie.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht die GWM außerdem die Potenziale für eine schulische Nutzung (Interimsstandort für eine Innenstadtschule für den Sanierungszeitraum) an beiden Standorten.

 

 

Zu 2.   Die Kulturverwaltung hat ihrerseits eine kulturelle Nutzung für den "Alubomber" empfohlen, sobald feststeht, ob das Gebäude dauerhaft erhalten werden kann, und begrüßt den Vorschlag aus dem Ortsbeirat Mainz-Altstadt vor diesem Hintergrund ausdrücklich.

 

Eine kulturelle Nutzung durch die Einrichtung von Ateliers für Künstlerinnen und Künstler und Proberäumen für Musikerinnen und Musiker entspricht den aus der Kulturentwicklung abgelei­teten Kernbedarfen der Mainzer Kulturschaffenden und sollte aus der Sicht der Kulturverwal­tung daher prioritär berücksichtigt werden. Ob und inwieweit dies umsetzbar ist, hängt gene­rell vom Erhalt des Gebäudes und von den zugrundeliegenden baulichen Fragestellungen ab.

 

Die GWM hat bereits Ortsbegehungen unter baulichen, energetischen und wirtschaftlichen Aspekten durchgeführt und wird zeitnah eine detaillierte Zustandsbewertung vor­legen.

 

 

Zu 3.  Im Rahmen der Bebauung des Grundstückes Weintorstraße/Schlossergasse wurde eine Teil­fläche des öffentlichen Spielplatzes hinter der Stadtmauer aufgegeben. Gemäß Beschlussvor­lage 0512/2015 wurde festgelegt, dass nach Verlagerung der Hochschule an ihren neuen Standort und Aufgabe des jetzigen Bauwerkes (Hausmeisterwohnung) durch das Land die be­stehende Spielfläche in südlicher Richtung erweitert werden soll.

 

     Das Amt für Jugend und Familie wird bei der zukünftigen Überplanung der Fläche darauf ach­ten, dass die vorhandene Spielplatzfläche gemäß den städtischen Beschlüssen in südlicher Richtung erweitert wird.

    

 

Zu 4. Da es sich bei Schulaulen in der Regel um Veranstaltungsräume mit Bühne, entsprechender Akustik und technischer Grundausstattung sowie einem ausgewiesenen Publikumsbereich handelt, ist eine Nutzung als Aufführungsstätte aus der Sicht der Kulturverwaltung generell möglich. Dies hängt letztendlich jedoch von der Nutzung im Restgebäude ab und davon, in­wieweit für diese die Fläche der Aula anderweitig belegt oder verändert wird. Die gleichzeitige Nutzung als Sporthalle und Aufführungsort ist, wenn überhaupt, jedoch nur im Bereich der semiprofessionellen Kultur oder im Sinne einer Probebühne denkbar. Eine nachhaltige Nut­zung durch professionelle Künstlerinnen und Künstler im Bereich Musik oder Darstellende Kunst bedingt die dauerhafte Einrichtung und Unterhaltung fester, professioneller Strukturen (z. B. in der Licht- und der Tontechnik), die mit anderen Nutzungen ggf. nicht vereinbar sind.

 

 

Zu 5. Siehe Antwort zu 1.  Die angemeldeten Bedarfe werden aktuell geprüft. Es ist davon auszugehen, dass das FH-Gebäude bei einer Nutzung durch eine achtgruppige Kita und als Interimsschulstandort vollständig belegt wäre.

 

 

Zu 6. Sobald ein Nutzungskonzept vorgelegt werden kann, werden die Gremien beteiligt.