Betreff
Veränderungssperre "W 106-VS/ I"
Erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfs "Moritzstraße (W 106)", Satzung "W 106-VS/ I"
hier: Beschluss gem. § 17 BauGB i.V. mit den §§ 14 und 16 BauGB
Vorlage
1720/2022
Aktenzeichen
61 30 02/003/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Weisenau, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt in Kenntnis der Vorlage gemäß § 17 BauGB in Verbindung mit den §§14 und 16 BauGB die Satzung "W 106-VS/ I" über die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre "W 106-VS" um ein Jahr.