hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung i. H. v. 5.856.507,- € (investiv) für das Haushaltsjahr 2022 und in Höhe von 10.214.125,- € (investiv) für das Haushaltsjahr 2023 und 37.500,- € (konsumtiv) für das Haushaltsjahr 2023 und 300.000,- € (konsumtiv) für das Haushaltsjahr 2024
Der Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt:
1. Die Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
bei den noch neu anzulegenden 2 Investitionsprojekten im Teilhaushalt 50
a) für das Haushaltsjahr 2022: Errichtung des 1. BA Finanzmittel i. H. v. 4.310.745,- €,
Kosten für
Einbauten, Möblierung i. H. v. 133.250,-
€ und die Baunebenkosten für den
1. und 2. BA i. H. v. 1.412.512,- € (LPh 1-4);
b)
für das Haushaltsjahr 2023: Errichtung des 2. BA Finanzmittel i. H. v. 9.814.375,- €
zuzüglich
der Kosten für Einbauten, Möblierung i. H. v. 399.750,- €.
2. Die
Außerplanmäßige Bereitstellung der konsumtiven Mittel i. H. v. 37.500,- € für das Haushaltsjahr 2023
und i. H. v. 300.000,- € für das
Haushaltsjahr 2024 für die Bewirtschaftung.
Für den 2. BA
erfolgt die Angabe zur Höhe der benötigten Finanzmittel (LPh 5-8) nachrichtlich
und wird nach Vorlage der Planung und Kostenberechnung konkretisiert.