Betreff
Flüchtlingsunterkunft Layenhof, 1. und 2. Bauabschnitt (BA);
hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung i. H. v. 5.856.507,- € (investiv) für das Haushaltsjahr 2022 und in Höhe von 10.214.125,- € (investiv) für das Haushaltsjahr 2023 und 37.500,- € (konsumtiv) für das Haushaltsjahr 2023 und 300.000,- € (konsumtiv) für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
1719/2022
Aktenzeichen
80/20 88 02-04 47 und 80/20 88 02-04 48
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Außerplanmäßige Mittelbereitstellung bei den noch neu anzulegenden 2 Investitionsprojekten im Teilhaushalt 50
a) für das Haushaltsjahr 2022: Errichtung des 1. BA Finanzmittel i. H. v. 4.310.745,- €,

     Kosten für Einbauten, Möblierung i. H. v. 133.250,- und die Baunebenkosten für den

     1. und 2. BA i. H. v. 1.412.512,- (LPh 1-4);

b) für das Haushaltsjahr 2023: Errichtung des 2. BA Finanzmittel i. H. v. 9.814.375,-

     zuzüglich der Kosten für Einbauten, Möblierung i. H. v. 399.750,- .



2.    Die Außerplanmäßige Bereitstellung der konsumtiven Mittel i. H. v. 37.500,- € für das Haushaltsjahr 2023 und i. H. v. 300.000,- € für das Haushaltsjahr 2024 für die Bewirtschaftung. 

 

 

Für den 2. BA erfolgt die Angabe zur Höhe der benötigten Finanzmittel (LPh 5-8) nachrichtlich und wird nach Vorlage der Planung und Kostenberechnung konkretisiert.