hier:Gründung/Mitgliedschaft
Der Verkehrsausschuss befürwortet den
Vorschlag der Verwaltung sich an der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft
fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz (AGFK-RLP) zu
beteiligen. Der Stadtrat beschließt
die Teilnahme an der Gründung einer AGFK-RLP.
1. Sachverhalt
Die Förderung des
Radverkehrs ist wichtiges Ziel jeder modernen, umweltfreundlichen und integrierten
Verkehrspolitik. Ein hoher Radverkehrsanteil kommt dabei allen Menschen zugute,
auch denjenigen, die überwiegend das Auto nutzen oder zu Fuß gehen. Denn der
Radverkehr ist als umweltfreundlicher Verkehr weder mit Lärm noch mit
schädlichen Emissionen verbunden. Sein Flächenbedarf ist im Vergleich zum
fließenden und ruhenden Kfz Verkehr gering, was gerade im Hinblick auf die
zunehmenden Ansprüche an den öffentlich Raum von Vorteil ist. Das gilt vor
allem in den Innenstädten und Ortsmittelpunkten in Bezug auf die Belebung und
Erhöhung der Attraktivität der Innenstädte, Anpassung an den Klimawandel durch
Begrünung und wo möglich auch Entsiegelung. Zusammen mit dem ÖPNV und dem
Fußverkehr bietet Radverkehr die Möglichkeit, insbesondere die Innenstädte vom Kraftfahrzeugverkehr
und damit vom Stau sowie von Schadstoffen und Lärm zu entlasten.
Die
Landesregierung hat sich die Förderung des Radverkehrs und dabei explizit auch
die Förderung des Alltagsradverkehrs zum Ziel gesetzt. Mit der Beauftragung der
Bürogemeinschaft aus PGV-Alrutz / plan & rat und des Instituts für
Mobilität und Verkehr (IMOVE) der TU Kaiserslautern im Frühjahr 2019 zur
Erstellung des Radverkehrsentwicklungsplans Rheinland-Pfalz 2030 (RVEP-RLP
2030) wurde hier ein wichtiger Schritt getan. Mittlerweile wurde der RVEP-RLP
2030 fertiggestellt und auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau veröffentlicht. Die Gründung einer
Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz
(AGFK-RLP) als kurzfristige Maßnahme bis zum Jahr 2023 ist dabei Bestandteil
der Handlungsempfehlungen im Handlungsfeld 10 „Strukturen und
Rahmenbedingungen“. Das Land verpflichtet sich dabei, den Aufbau einer AGFK
finanziell und dauerhaft auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
zu unterstützen.
Bisher verläuft
die Radverkehrsförderung in Rheinland-Pfalz meist auf kommunaler Ebene oder
getrennt je nach
Straßenbaulastträger, wobei Kooperationen und/oder Vernetzungen zwischen
den Kommunen eher
die Ausnahme als die Regel sind. Viele Städte, Gemeinden und Landkreise
sind dabei
„Einzelkämpfer“ wobei die Problemstellungen vielfach gleich oder zumindest
ähnlich
sind. Um hier die
Arbeit effektiver zu gestalten und um Synergien zu nutzen, bietet sich nach dem
Beispiel der
meisten anderen Bundesländer auch in Rheinland-Pfalz eine bessere Vernetzung
auf
der kommunalen
Ebene an. Mit den AGFK die sich mittlerweile in den meisten Bundesländern
gegründet haben, sind dabei auf ganz verschiedene Weise gute Beispiele
entstanden, deren Erfahrungen für die Gründung einer AGFK-RLP genutzt werden.
Ziele einer AGFK
1. Unterstützung bei Förderanträgen
2. Regelmäßiger Austausch
3. Verkehrsrechtliche Beratung
4. Öffentlichkeitsarbeit
5. Mobilitätsmanagement/ gemeinsame
Anschaffungen
6. Fortbildungen
7. Förderung Fußverkehr
2. Lösung
Die Erfahrungen
aus anderen Bundesländern zeigen, dass der Zusammenschluss von Kommunen
zu einer AGFK
wesentlich zu einer professionellen und zielgerichteten Förderung des
Radverkehrs
beiträgt. Die
Arbeitsgemeinschaften verstehen sich als Ansprechpersonen, Expertise und
Ideenimpulse für die praktische Arbeit in den Kommunen, als Informations- und
Kommunikationsschnittstelle sowohl zwischen den Mitgliedern, als auch im Dialog
mit der Politik, als Sprachorgan für die Kommunikation und Werbung in der
Öffentlichkeit sowie als Unterstützung oder (Mit-)Organisation von
Veranstaltungen, Kongressen und Fortbildungen.
Aktuell haben 55
Kommunen ihr Interesse an einer AGFK RLP bekundet. Aufgrund dieser Basis wird
durch die interessierten Kommunen (federführend Stadtverwaltung Kaiserslautern)
bis Jahresende in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Satzung
erarbeitet und juristisch geprüft. Die Gründungsveranstaltung ist für das
Frühjahr 2023 vorgesehen. Der Entwurf des Doppelhaushalts 2023/24 des
Landes Rheinland-Pfalz, der noch vom Landtag beschlossen werden muss, sieht für
jedes Jahr 250.000 € als Unterstützung der AGFK vor. Für 2022 stehen noch
80.000 € zur Verfügung.
Wie sich die
aktuelle Organisationsform darstellt ist dem unten beigefügten Organigramm zu
entnehmen.
Abb.1 Organigramm AGFK-RLP, Quelle:
Stadtverwaltung Kaiserslautern
3. Alternative
Sollte
sich die Landeshauptstadt Mainz nicht an der Gründung und der daraus
resultierenden Mitgliedschaft an einer AGFK-RLP beteiligen, können die bereits
aufgeführten positiven Effekte, die eine AGFK zu einer
professionellen und zielgerichteten Förderung des Radverkehrs beiträgt, nicht
genutzt werden.
4.
Kosten/Finanzierung
Die Finanzierung wird neben Unterstützung
durch das Land auch über kommunale Mitgliedsbeiträge organisiert. Diese werden
im weiteren Gründungsprozess definiert und liegen in Orientierung an AGFKs
anderer Bundesländer im vierstelligen Bereich. Entsprechend kann der
Mitgliedsbeitrag aus den vorhandenen Mitteln des Radwegeprogramms finanziert
werden.
5. Analyse und Bewertung geschlechtsspezifischer Folgen
keine
6. Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Förderung des Rad- und Fußverkehrs hat
positive Auswirkungen auf den Klimaschutz und unterstützt die Bestrebungen der
Landeshauptstadt Mainz auf dem Weg zur Klimaneutralität.