Betreff
Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz (AGFK-RLP)
hier:Gründung/Mitgliedschaft
Vorlage
1498/2022
Aktenzeichen
68
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Verkehrsausschuss befürwortet den Vorschlag der Verwaltung sich an der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz (AGFK-RLP) zu beteiligen. Der Stadtrat beschließt die Teilnahme an der Gründung einer AGFK-RLP.


1. Sachverhalt

 

Die Förderung des Radverkehrs ist wichtiges Ziel jeder modernen, umweltfreundlichen und integrierten Verkehrspolitik. Ein hoher Radverkehrsanteil kommt dabei allen Menschen zugute, auch denjenigen, die überwiegend das Auto nutzen oder zu Fuß gehen. Denn der Radverkehr ist als umweltfreundlicher Verkehr weder mit Lärm noch mit schädlichen Emissionen verbunden. Sein Flächenbedarf ist im Vergleich zum fließenden und ruhenden Kfz Verkehr gering, was gerade im Hinblick auf die zunehmenden Ansprüche an den öffentlich Raum von Vorteil ist. Das gilt vor allem in den Innenstädten und Ortsmittelpunkten in Bezug auf die Belebung und Erhöhung der Attraktivität der Innenstädte, Anpassung an den Klimawandel durch Begrünung und wo möglich auch Entsiegelung. Zusammen mit dem ÖPNV und dem Fußverkehr bietet Radverkehr die Möglichkeit, insbesondere die Innenstädte vom Kraftfahrzeugverkehr und damit vom Stau sowie von Schadstoffen und Lärm zu entlasten.

 

Die Landesregierung hat sich die Förderung des Radverkehrs und dabei explizit auch die Förderung des Alltagsradverkehrs zum Ziel gesetzt. Mit der Beauftragung der Bürogemeinschaft aus PGV-Alrutz / plan & rat und des Instituts für Mobilität und Verkehr (IMOVE) der TU Kaiserslautern im Frühjahr 2019 zur Erstellung des Radverkehrsentwicklungsplans Rheinland-Pfalz 2030 (RVEP-RLP 2030) wurde hier ein wichtiger Schritt getan. Mittlerweile wurde der RVEP-RLP 2030 fertiggestellt und auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau veröffentlicht. Die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz (AGFK-RLP) als kurzfristige Maßnahme bis zum Jahr 2023 ist dabei Bestandteil der Handlungsempfehlungen im Handlungsfeld 10 „Strukturen und Rahmenbedingungen“. Das Land verpflichtet sich dabei, den Aufbau einer AGFK finanziell und dauerhaft auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu unterstützen.

 

Bisher verläuft die Radverkehrsförderung in Rheinland-Pfalz meist auf kommunaler Ebene oder

getrennt je nach Straßenbaulastträger, wobei Kooperationen und/oder Vernetzungen zwischen

den Kommunen eher die Ausnahme als die Regel sind. Viele Städte, Gemeinden und Landkreise

sind dabei „Einzelkämpfer“ wobei die Problemstellungen vielfach gleich oder zumindest ähnlich

sind. Um hier die Arbeit effektiver zu gestalten und um Synergien zu nutzen, bietet sich nach dem

Beispiel der meisten anderen Bundesländer auch in Rheinland-Pfalz eine bessere Vernetzung auf

der kommunalen Ebene an. Mit den AGFK die sich mittlerweile in den meisten Bundesländern gegründet haben, sind dabei auf ganz verschiedene Weise gute Beispiele entstanden, deren Erfahrungen für die Gründung einer AGFK-RLP genutzt werden.

 

Ziele einer AGFK

 

1.            Unterstützung bei Förderanträgen

2.            Regelmäßiger Austausch

3.            Verkehrsrechtliche Beratung

4.            Öffentlichkeitsarbeit

5.            Mobilitätsmanagement/ gemeinsame Anschaffungen

6.            Fortbildungen

7.            Förderung Fußverkehr

 

 

2.  Lösung

 

Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass der Zusammenschluss von Kommunen

zu einer AGFK wesentlich zu einer professionellen und zielgerichteten Förderung des Radverkehrs

beiträgt. Die Arbeitsgemeinschaften verstehen sich als Ansprechpersonen, Expertise und Ideenimpulse für die praktische Arbeit in den Kommunen, als Informations- und Kommunikationsschnittstelle sowohl zwischen den Mitgliedern, als auch im Dialog mit der Politik, als Sprachorgan für die Kommunikation und Werbung in der Öffentlichkeit sowie als Unterstützung oder (Mit-)Organisation von Veranstaltungen, Kongressen und Fortbildungen.

 

Aktuell haben 55 Kommunen ihr Interesse an einer AGFK RLP bekundet. Aufgrund dieser Basis wird durch die interessierten Kommunen (federführend Stadtverwaltung Kaiserslautern) bis Jahresende in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Satzung erarbeitet und juristisch geprüft. Die Gründungsveranstaltung ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen. Der Entwurf des Doppelhaushalts 2023/24 des Landes Rheinland-Pfalz, der noch vom Landtag beschlossen werden muss, sieht für jedes Jahr 250.000 € als Unterstützung der AGFK vor. Für 2022 stehen noch 80.000 € zur Verfügung.

Wie sich die aktuelle Organisationsform darstellt ist dem unten beigefügten Organigramm zu entnehmen.

 

Abb.1 Organigramm AGFK-RLP, Quelle: Stadtverwaltung Kaiserslautern

 


3. Alternative

 

Sollte sich die Landeshauptstadt Mainz nicht an der Gründung und der daraus resultierenden Mitgliedschaft an einer AGFK-RLP beteiligen, können die bereits aufgeführten positiven Effekte, die eine AGFK zu einer professionellen und zielgerichteten Förderung des Radverkehrs beiträgt, nicht genutzt werden.

 

 

4. Kosten/Finanzierung

 

Die Finanzierung wird neben Unterstützung durch das Land auch über kommunale Mitgliedsbeiträge organisiert. Diese werden im weiteren Gründungsprozess definiert und liegen in Orientierung an AGFKs anderer Bundesländer im vierstelligen Bereich. Entsprechend kann der Mitgliedsbeitrag aus den vorhandenen Mitteln des Radwegeprogramms finanziert werden.

 

 

5. Analyse und Bewertung geschlechtsspezifischer Folgen

 

keine

 

6. Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Die Förderung des Rad- und Fußverkehrs hat positive Auswirkungen auf den Klimaschutz und unterstützt die Bestrebungen der Landeshauptstadt Mainz auf dem Weg zur Klimaneutralität.