Der Jugendhilfeausschuss
beschließt die Anerkennung der gpe gemeinnützige GmbH Mainz in ihrer
Eigenschaft als Trägerin des Beratungscafés „unplugged“ als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Sachverhalt:
Die gpe gemeinnützige GmbH Mainz (Gesellschaft für psychosoziale
Einrichtungen),mit Geschäftssitz in Mainz, Galileo-Galilei-Straße 9a, 55129
Mainz, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Jörg Greis, hat mit Schreiben
vom 03.08.2022 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB
VIII i.V.m. § 12 AGKJHG für den Bereich „unplugged – das Beratungscafé“
beantragt.
Der
Verwaltung des Amtes für soziale Leistungen wurden folgende Unterlagen zur
Prüfung vorgelegt:
-
Konzeption
der Einrichtung „unplugged – das Beratungscafé“
-
Satzung,
Leitbild und Organigramm der gpe als Trägerin der Einrichtung „unplugged!
-
Auflistung
der Mitglieder des Aufsichtsrates
-
Auszug
aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Mainz
-
Beitrittserklärung
zur rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung nach § 72a SGB VIII vom 23.01.2014
-
Freistellungsbescheid
über Körperschaftssteuer/Gewerbesteuer wegen gemeinnützigen Zielen vom Finanzamt
Mainz vom 25.03.2021
Gemäß
§ 75 Abs. 1 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen als
Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie
1.
auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
2.
gemeinnützige Ziele verfolgen,
3. aufgrund der fachlichen und
personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht
unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten
imstande sind und
4. die Gewähr für eine den Zielen
des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Die
gpe gemeinnützige GmbH Mainz ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mainz
eingetragen und somit als juristische Person des Privatrechts
antragsberechtigt.
Zu
Nr. 1
Die
gpe ist eine gemeinnützige GmbH. Die Gesellschafter der gpe sind die Stiftung
Parität und die in Betrieb gGmbH Gesellschaft für Teilhabe und Integration. Die
gpe gemeinnützige GmbH Mainz ist als mittelständische soziale Dienstleisterin
mit zurzeit 320 Mitarbeiter:innen im Bereich der medizinischen, sozialen und
beruflichen Rehabilitation und Integration von Menschen mit vorwiegend
psychischen Erkrankungen und Behinderungen tätig und betreibt als Trägerin u.a.
das Beratungscafé „unplugged“.
“unplugged”
bietet seit 2005 niederschwellige Beratungsangebote für die Zielgruppe der 16
bis 27-Jährigen an. Im Fokus des Angebotes stehen Jugendliche bzw. junge.
Erwachsene, die mit seelischen Problemen und psychischen Erkrankungen
konfrontiert sind. Oft scheuen diese den Kontakt zum psychiatrischen
Versorgungssystem. Durch die immer noch vorherrschende Stigmatisierung
psychischer Erkrankungen wird der Erstkontakt oftmals herausgezögert. Mit
„unplugged“ strebt die gpe ein Angebot an, mit dem sich junge Menschen
innerhalb ihrer Peergroup identifizieren können. Die Interventionen erfolgen
nach dem Motto „so viel Unterstützung wie nötig, so wenig psychiatrische Hilfe
wie möglich". Damit sollen im konkreten Fall bestehende Ressourcen
aktiviert werden, um spezialisierte Behandlungen möglichst zu vermeiden und die
Resilienz der jungen Menschen frühzeitig zu stärken.
Zweck,
Aufgaben und Gemeinnützigkeit der gpe gemeinnützige GmbH Mainz werden laut
Satzung in § 2 wie folgt beschrieben:
(1)
Zweck
der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für behinderte Menschen, die
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der beruflichen Bildung sowie der Förderung des
Wohlfahrtswesens.
(2) Der Zweck der
Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den
Betrieb von Einrichtungen und Projekten der Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur
sozialen Teilhabe) im Bereich der gemeindenahen sozialpsychiatrischen
Versorgung: z.B. durch den Betrieb oder die Förderung des Betriebs einer
anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, von Inklusionsbetrieben und
Inklusionsabteilungen, die Durchführung von Arbeitsmarktmaßnahmen, insbesondere
zur beruflichen Rehabilitation, den Betrieb oder die Förderung des Betriebs
eines gemeindepsychiatrischen Zentrums mit Tagesstätte, Beratungs-angeboten und
psychosozialen Hilfen, Zuverdienst Projekten, inklusiven Bildungsangeboten und
Vernetzungsprojekten sowie Soziotherapie und einer Praxis für Ergotherapie.
(3) Die Gesellschaft
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(4) Die Gesellschaft
ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
(5) Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die vorgenannten satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.
(6) Die
Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre
eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer eventuell geleisteten
Sacheinlagen zurück.
(7) Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(8) Die Gesellschaft
kann bestehende Einrichtungen erwerben oder zur Verwaltung und Betriebsführung
übernehmen. Sie kann ferner andere Unternehmen und Körperschaften gründen, sich
an solchen beteiligen und bei Bedarf liquidieren, soweit dies ihrer
Steuerbegünstigung nicht entgegensteht. Schließlich kann die Gesellschaft alle
weiteren Rechtsgeschäfte, insbesondere auch die Gründung von
Zweigniederlassungen, vornehmen, die der Förderung ihrer Zwecke dienlich sind.
Gemäß
§ 75 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII muss der anzuerkennende Träger selbst auf dem Gebiet
der Jugendhilfe tätig sein. Dies bedeutet, dass er selbst Leistungen erbringt,
die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe
beitragen.
Die
Antragstellerin betreibt und unterhält bereits das Beratungscafé „unplugged“.
Insoweit ist die Tatbestandsvoraussetzung vorliegend erfüllt.
Der
Gesellschaftszweck der gpe gemeinnützige GmbH Mainz sowie die vorgelegte
Konzeption des Beratungscafés „unplugged“ geben nach Auffassung der Verwaltung
eine hinreichende Auskunft über die Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der
Aufgaben der Jugendhilfe.
Zu
Nr. 2
Laut
Satzung werden von der Antragstellerin ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung verfolgt. Der
Verwaltung liegt ein Freistellungsbescheid über die
Körperschafts-/Gewerbesteuer vom 25.03.2021 des Finanzamtes Mainz vor.
Zu
Nr. 3
Die
gpe gemeinnützige GmbH Mainz verfügt über eine Vielzahl von pädagogischen Fachkräften
mit diplomiertem Berufsabschluss bzw. einer langjährigen Erfahrung in der
Jugendarbeit. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass der Träger in
qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht in der Lage ist, den
gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Zu
Nr. 4
Nach
Prüfung der Satzung und den konzeptionellen Zielsetzungen der gpe gemeinnützige
GmbH Mainz bzw. des Beratungscafés „unplugged“ kann davon ausgegangen werden,
dass eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit geleistet wird.
Darüber hinaus gehende Erkenntnisse liegen nicht vor.
2.
Lösung
Nach Auffassung der Verwaltung sind
alle Voraussetzungen gem. § 75 SGB VIII erfüllt. Es wird deshalb empfohlen, die
gpe gemeinnützige GmbH Mainz als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.
3.
Alternativen
Keine
4.
Ausgaben/Finanzierung:
Durch die
Anerkennung ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.