Der
Ortsbeirat Mainz-Altstadt, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt:
1. die
einseitige Kapitalerhöhung bei der RGH KG in Höhe von 6.838.100 EUR durch die
Stadt Mainz, vorbehaltlich der Zustimmung der ADD, mittels:
- einer
Bareinlage in Höhe von 6.170.000 EUR auf dem Kapitalkonto I der Stadt
Mainz bei der RGH KG und
- einer
Sacheinlage der städtischen Flurstücke, Gebäude- und Freifläche/Kultur,
172/15 (642 qm) und 172/18 (144 qm), Flur 25, Gemarkung Mainz (sog.
„Fluchttreppengrundstücke“) i.H.v. 668.100 EUR durch Gutschrift auf dem
Kapitalkonto I der Stadt Mainz bei der RGH KG.
2. die
einseitige Kapitalerhöhung bei der Rheingoldhalle Verwaltungsgesellschaft mbH
(RGH GmbH) in Höhe von 4.343 EUR durch die Stadt Mainz im Wege der Bareinlage,
vorbehaltlich der Zustimmung durch die ADD.
3. die
Änderung des Gesellschaftsvertrags der RGH KG vorbehaltlich redaktioneller
Änderungen durch den Notar sowie der Zustimmung durch die ADD und
4. die
Änderung des Gesellschaftsvertrags der RGH GmbH vorbehaltlich redaktioneller
Änderungen durch den Notar sowie der Zustimmung durch die ADD.
Es
gelten analog die allgemein üblichen Vertragsbedingungen der Stadt Mainz für
Grundstücksverkäufe.
Besondere
Vertragsbedingungen:
Die
Regelungen des Einbringungsvertrags für die Rheingoldhalle in die
Rheingoldhalle GmbH & Co.KG vom 20.04.2018, hinsichtlich der Sicherung des
Nutzungszwecks (Kongress-, Veranstaltungs- und Stadthalle) sowie des
Rückübertragungsrechtes zugunsten der Stadt Mainz, finden auch für diese Grundstückseinbringung
Anwendung.
Bestehende
Nutzungs- und Bewirtschaftungsverträge für den Grundbesitz „Rheingoldhalle“
sind, soweit anwendbar, auf den übertragenen Grundbesitz auszudehnen.
Vorhandene
Leitungen und Einrichtungen der Versorgungsträger sowie eine Brunnenanlage
(Parzelle Nr. 172/15) sind, sofern erforderlich, durch Eintragung von
Dienstbarkeiten grundbuchlich abzusichern.
Die
Stadt Mainz übernimmt keine Kosten für die Beseitigung eventuell vorhandener
Altlasten.
Kosten,
die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und der notariellen Beurkundung
entstehen, insbesondere bei Gericht, Notar und sonstiger Behörden, werden von
der Stadt Mainz nicht übernommen.
Grundbuchliche
Belastungen und Baulasten sind, sofern sie nicht gelöscht werden können, entschädigungslos
zu übernehmen.