Betreff
Wirtschaftliche Beteiligungen: Rheingoldhalle GmbH & Co.KG (RGH KG); hier: Kapitalerhöhung durch die Stadt Mainz mittels Bar- und Sacheinlage von städtischen Grundstücken sowie Änderung von Gesellschaftsverträgen
Vorlage
1378/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ortsbeirat Mainz-Altstadt, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfehlen, der Stadtrat beschließt:

1. die einseitige Kapitalerhöhung bei der RGH KG in Höhe von 6.838.100 EUR durch die Stadt Mainz, vorbehaltlich der Zustimmung der ADD, mittels:

  1. einer Bareinlage in Höhe von 6.170.000 EUR auf dem Kapitalkonto I der Stadt Mainz bei der RGH KG und
  1. einer Sacheinlage der städtischen Flurstücke, Gebäude- und Freifläche/Kultur, 172/15 (642 qm) und 172/18 (144 qm), Flur 25, Gemarkung Mainz (sog. „Fluchttreppengrundstücke“) i.H.v. 668.100 EUR durch Gutschrift auf dem Kapitalkonto I der Stadt Mainz bei der RGH KG.

2. die einseitige Kapitalerhöhung bei der Rheingoldhalle Verwaltungsgesellschaft mbH (RGH GmbH) in Höhe von 4.343 EUR durch die Stadt Mainz im Wege der Bareinlage, vorbehaltlich der Zustimmung durch die ADD.

3. die Änderung des Gesellschaftsvertrags der RGH KG vorbehaltlich redaktioneller Änderungen durch den Notar sowie der Zustimmung durch die ADD und

4. die Änderung des Gesellschaftsvertrags der RGH GmbH vorbehaltlich redaktioneller Änderungen durch den Notar sowie der Zustimmung durch die ADD.

 

Es gelten analog die allgemein üblichen Vertragsbedingungen der Stadt Mainz für Grundstücksverkäufe.

 

Besondere Vertragsbedingungen:

Die Regelungen des Einbringungsvertrags für die Rheingoldhalle in die Rheingoldhalle GmbH & Co.KG vom 20.04.2018, hinsichtlich der Sicherung des Nutzungszwecks (Kongress-, Veranstaltungs- und Stadthalle) sowie des Rückübertragungsrechtes zugunsten der Stadt Mainz, finden auch für diese Grundstückseinbringung Anwendung.

 

Bestehende Nutzungs- und Bewirtschaftungsverträge für den Grundbesitz „Rheingoldhalle“ sind, soweit anwendbar, auf den übertragenen Grundbesitz auszudehnen.

 

Vorhandene Leitungen und Einrichtungen der Versorgungsträger sowie eine Brunnenanlage (Parzelle Nr. 172/15) sind, sofern erforderlich, durch Eintragung von Dienstbarkeiten grundbuchlich abzusichern.

 

Die Stadt Mainz übernimmt keine Kosten für die Beseitigung eventuell vorhandener Altlasten.

 

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und der notariellen Beurkundung entstehen, insbesondere bei Gericht, Notar und sonstiger Behörden, werden von der Stadt Mainz nicht übernommen.

 

Grundbuchliche Belastungen und Baulasten sind, sofern sie nicht gelöscht werden können, entschädigungslos zu übernehmen.