Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0769/2022 der FW Ortsbeiratsfraktion Mainz-Finthen
hier: Friedhof Finthen
Vorlage
0983/2022
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Der Wirtschaftsbetrieb Mainz setzt sich als Träger der kommunalen Friedhöfe intensiv mit den treffend beschriebenen Problemstellungen auseinander. Es ist richtig, dass in Folge der, sich seit Jahrzehnten im Wandel befindenden Bestattungskultur, auf dem überwiegenden Teil der kommunalen Friedhöfe, zunehmend Freiflächen innerhalb bestehender Erdgrabfelder entstehen. Gleichzeitig steigt jedoch auch seit Jahren die Nachfrage nach Urnengrabstätten – vornehmlich nach solchen, bei denen den Hinterbliebenen kein Aufwand für eine Grabpflege entsteht. Allen voran sind hier Kolumbarien und Baumgräber mittlerweile als am stärksten nachgefragte Grabart zu nennen.

 

Der Wirtschaftsbetrieb steht daher vor der Herausforderung, die erforderlichen Flächen, für die wachsende Nachfrage nach diesen Grabarten vorzuhalten. Da für den Bau einer Kolumbarium-Anlage oder eines Baumgrabfelds in der Regel größere, zusammenhängende Freiflächen notwendig sind, lassen sich die einzelnen Lücken innerhalb der Erdgrabfelder hierfür nur schwerlich nutzen. Der Wirtschaftsbetrieb prüft aber bei jeder Neuplanung auch, inwieweit kleinteiligere Grabanlagen sinnvoll und gestalterisch rund zu realisieren sind.

 

Als ein Ergebnis der Friedhofskonzeption wurde daher beschlossen, die Anzahl der Erdgrabfelder, in welchen Nutzungsrechte an neuen Grabstätten erworben werden können, zu reduzieren. Die Verlängerung bestehender Nutzungsrechte wird dadurch nicht beeinflusst, jedoch konzentriert sich die Nachfrage nach Erdgrabstätten auf eine geringere Anzahl von Grabfeldern, wodurch die Belegung in diesen wieder verdichtet wird.

 

In den für Neuerwerbe „gesperrten“ Grabfeldern hingegen, entstehen so langfristig zusammenhängende Freiflächen, welche wiederum genutzt werden können, um die Nachfrage nach neuen, pflegelosen Grabarten zu bedienen.

Für den Friedhof Finthen sind die Grabfelder 6, 21 und Teile des Grabfeldes 3 von dieser Maßnahme betroffen.

 

Zudem ist der Wirtschaftsbetrieb wie unter Punkt 1 des Antrags vorgeschlagen, bereits dazu übergegangen, entstehende Lücken in Erdwahlgrabfeldern mit Reihengrabstätten zu schließen. Aktuell werden Beisetzungen in Reihengrabstätten auf dem Friedhof Finthen in den Erdgrabfeldern 13 und 19 vorgenommen.

 

Eine darüber hinaus gehende Belegung der Lücken zwischen den Erdgräbern, bspw. mit klassischen Urnengrabstätten, ist nach Ansicht des Wirtschaftsbetriebs nicht zielführend, da auch die Nachfrage nach diesen Grabstätten zusehend abnimmt.

 

Der Wirtschaftsbetrieb vermeidet zudem jegliche Maßnahmen, welche die Abwanderung von der klassischen Erdgrabstätte verschärfen könnten und wirkt dem, soweit möglich, aktiv entgegen. So wurde bspw. mit der letzten Gebührensatzung eine Diversifizierung der Erdwahlgrabstätte vorgenommen und somit eine kostengünstigere Alternative für diese geschaffen.

 

Historisch bedingt ist das klassische Erdwahlgrab als Familiengrabstätte konzipiert. Daher sind in hierin satzungsgemäß insgesamt 6 Beisetzungen (2 Särge und 4 Urnen) möglich. Um dem gesellschaftlichen Wandel und den geänderten Familienstrukturen zeitgemäß zu begegnen (kleinere Familien die nicht mehr an einem Ort wohnen), wurde, alternativ hierzu, ein Erdwahlgrab mit zwei Beisetzungsmöglichkeiten, zu einer, um 334,00 € geringeren Gebühr in die Gebührensatzung aufgenommen.

 

Grundsätzlich wurde die Art der Gebührenkalkulation in den vergangenen Jahren stetig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Da für die Kalkulation von Gebühren unter anderem durch das Kommunalabgabengesetz (KAG) jedoch hohe rechtliche Anforderungen gestellt werden, sind pauschalierte Eingriffe in die Gebührenstruktur nicht möglich. Eine Senkung der Graberwerbsgebühr, wie unter Punkt 2 des vorliegenden Antrags gefordert, ist daher nur in einem, durch gebührenkalkulatorische Grundsätze vorgegebenen Rahmen möglich, welchen der Wirtschaftsbetrieb mit der zuvor dargelegten Maßnahme bereits ausgeschöpft hat.

 

Es ist ungeachtet dessen aber auch klar abzuleiten, dass die Höhe der Grabnutzungsgebühr nur bedingt eine Auswirkung auf die Wahl der Grabstätte hat. So haben sich die Erwerbsgebühren für ein Baumwahlgrab für zwei Urnen in den vergangenen Jahren stetig erhöht und liegen aktuell mit 2.332 € fast gleichauf mit der Gebühr für das oben beschriebene Erdwahlgrab für zwei Beisetzungen, dessen Kosten sich auf 2.591 € belaufen. Dennoch steigt die Nachfrage nach Baumgrabstätten weiter, während die Beliebtheit der klassischen Erdgrabstätte abnimmt.

 

Die vorhandenen Entwicklungen machen daher deutlich, dass das Hauptkriterium für die Wahl der Grabstätte in ihrem späteren Pflege- und Unterhaltungsaufwand liegt und nicht etwa an der Höhe der Friedhofsgebühren zu begründen ist. So scheuen viele Nutzungsberechtigte heute bspw. die Kosten für einen Grabstein, eine Grabeinfassung oder den Aufwand für ein gärtnerisch angelegtes und zu unterhaltenes Grabbeet.

 

Der Wirtschaftsbetrieb sieht daher den richtigen Ansatz darin, sein Grabangebot und seine Friedhöfe an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten. Der demographische Wandel und der sich damit fortsetzende Wandel der Bestattungskultur lässt sich nicht aufhalten. Erklärtes Ziel muss es daher sein, die Friedhöfe und ihr Angebot daran anzupassen. Aus dem Austausch mit anderen Friedhofsträgern in der Bundesrepublik weiß der Wirtschaftsbetrieb, dass es vielerorts bereits starke Abwanderungstendenzen von den Friedhöfen, hin zur Seebestattung, zu Friedwäldern oder Asche-Verstreuungen in der Schweiz gibt. Dem Wirtschaftsbetrieb ist es durch die Diversifikation seines Grabangebotes hingegen gelungen, die Beisetzungszahlen auf den Mainzer Friedhöfen stabil zu halten. Die Analyse der Beisetzungsquote (Beisetzungszahlen im Verhältnis zu beurkundeten Sterbefällen einer Stadt) zeigt sogar, dass es dem Wirtschaftsbetrieb gelingt, überregionales Interesse mit seinem Grabangebot zu schaffen, was maßgeblich zu einer langfristig stabilen Finanzierung der Friedhöfe beiträgt.

 

Die Punkte 3 und 4 nimmt der Wirtschaftsbetrieb dankend zur Kenntnis und wird die gemachten Vorschläge entsprechend umsetzen.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen der zuständige Abteilungsleiter, Herr Trüb, Telefon: 06131 9715 322, immer gerne auch im Rahmen einer Berichterstattung in einer Ortsbeiratssitzung zur Verfügung.