Betreff
Förderung der Elektromobilität durch die Verlängerung der Befreiung von Parkgebühren von E-Fahrzeugen beim Parken an Parkscheinautomaten innerhalb der Parkhöchstdauer bis 31.08.2024
Vorlage
0848/2022
Aktenzeichen
68
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtvorstand und der Verkehrsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt, die entsprechende Änderung der Parkgebührenordnung zur Förderung der Elektromobiliät durch die Befreiung von Parkgebühren von E-Fahrzeugen beim Parken an Parkscheinautomaten innerhalb der Parkhöchstdauer noch einmal um zwei Jahre bis 31.08.2024 zu verlängern.