Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag Nr. 1563/2021 der SPD, CDU, Grüne, FDP, ÖDP Ortsbeirates Mainz-Laubenheim
hier: Starkregenvorsorge für Mainz-Laubenheim
Vorlage
0588/2022
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Hangentwässerung:

 

Im Westen bildet der Höhenzug zwischen Mainz-Laubenheim und Mainz-Hechtsheim eine natürliche Wasserscheide. Im Norden wird die Grenze durch den Einschnitt der BAB A 60 hergestellt und im Süden erstreckt sich die Begrenzung des Einzugsgebietes bis zum südlichen Bebauungsrand der Ortslage Mainz-Laubenheim.

 

Im Zuge der Weinbergs Flurbereinigung in den 1980-er Jahren wurde das vorhandene Graben- und Wegesystem grundlegend verändert. Errichtet wurden neue Regenrückhaltebecken und Geröllfänge, auch auf Grund der damals neu geplanten Baugebiete, zum Schutz der vorhandenen Ortslage Mainz-Laubenheim vor Starkregen. Die Bemessung erfolgte für ein 5-jähriges Regenereignis. Das zugrunde legen von längeren Wiederkehrintervallen von 10 oder gar 20 Jahren ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.

 

Im Zuge der Ausführung wurde das anfallende Oberflächenwasser des Außeneinzugsgebietes über neue Gräben, Vorflutkanäle sowie bestehende Regenwasserkanäle Richtung Leitgraben und dann weiter zum Rhein abgeleitet. Um die Leistungsfähigkeit der bestehenden Kanäle nicht zu überschreiten und um die erforderlichen Kanäle in den neuen Baugebieten in wirtschaftlichen Dimensionen ausführen zu können, wurden zusätzlich neue Rückhalteanlagen geschaffen.

 

Starkregenvorsorge:

 

Im Juni 2018 hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Kommunen in Rheinland-Pfalz die Unterstützung des Landes bei der Hochwasservorsorge zugesagt. Zentrales Element hierbei ist die Aufstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes.

 

Die Hochwasserschutzmaßnahmen am Rhein für den Bereich Mainz Süd sind angeschlossen. Die Planungen für den Bereich Mainz-Mitte und Mainz-Nord laufen. Die Umsetzung der Maßnahmen für den Bereich Mainz Süd sind für 2024 geplant. Ein örtliches Starkregenvorsorgekonzept für die einzelnen Stadtteile der Stadt Mainz soll nun erstellt werden. Es ist geplant pro Jahr für zwei Stadtteile zu bearbeiten. Gestartet wird in diesem Jahr mit den Stadtteilen Ebersheim und Finthen. Der Bearbeitungsbeginn für Laubenheim steht noch nicht fest. Da in Laubenheim bereits eine funktionierende Außengebietsentwässerung vorhanden ist, besteht hier eine niedrigere Priorität.

 

Ziel der Aufstellung eines Starkregenvorsorgekonzeptes ist die Verminderung von potenziellen Schäden bei zukünftigen Starkregenereignissen. Im Rahmen der Bearbeitung werden Risikobereiche identifiziert, mögliche Ursachen für Schäden ermittelt und denkbare Lösungsansätze für alle Handlungsbereiche entwickelt. Hierbei werden bei der Erarbeitung vor allem die Betroffenen, aber auch die zuständigen Verwaltungen und Behörden einbezogen. Die Kommunikation und der Austausch erfolgen partnerschaftlich und auf Augenhöhe.

 

Als Unterstützung für die Kommunen hat das Land Rheinland-Pfalz einen Leitfaden zur Aufstellung eines solchen Starkregenvorsorgekonzeptes erstellt und ein Förderprogramm aufgelegt. Hierbei wird das Honorar, eines von den Kommunen zur Unterstützung und Beratung bei den anstehenden Arbeiten zu beauftragenden Ingenieurbüros, in der Regel bis zu 90 % gefördert. Es wird also nur die Erstellung eines Starkregenvorsorgekonzeptes gefördert. Die anschließende Umsetzung der entwickelten, notwendigen Maßnahmen kann evtl. wieder gefördert werden. Dies ist aber von verschiedenen Faktoren abhängig.

 

Mainz, 18.05.2022

 

 

 

Janina Steinkrüger

Beigeordnete