Betreff
Verkehrliche Nutzung der Fußgängerzonen (ÖDP)
Vorlage
0493/2022
Art
Anfrage (Stadtrat)

In der Mainzer Fußgängerzone haben wir einen Wildwuchs unterschiedlicher Verkehrsregeln, vor allem für den Radverkehr. Es werden aber auch viele Bereiche der Fußgängerzonen befahren, obwohl dies nicht zulässig ist. Das führt dazu, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger durch E-Scooter, Fahrräder, Motorräder, Personen- und Lieferwagen, teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit, gefährdet werden können. Zweifelsohne muss angemerkt werden, dass es in allen Gruppen umsichtige und rücksichtslose Personen gibt.

 

Daher haben Rad-, E-Scooter- und Motorradfahrende in den Fußgängerzonen nichts verloren, da die Gefahrenlage und das Gefährdungspotenzial für die Fußgängerinnen und Fußgänger zu hoch sind. Gleiches gilt für Personen- und Lieferwagen außerhalb der zulässigen Uhrzeiten. Gemeinsame Fuß- und Radwege müssen deutlicher und klarer gekennzeichnet sein, was auch für den Hinweis „Schritt-Tempo“ gilt, der von vielen Radfahrern missachtet wird. Solange keine adäquate und zwischen dem Verkehrsüberwachungsamt, dem Ordnungsamt und der Innenstadt-Inspektion der Polizei koordinierte Kontrolle und Überwachung stattfindet, wird man das Problem nicht in den Griff bekommen können.

 

Ziel muss es daher sein, dass die jeweiligen Verkehre intelligent geleitet werden, so dass potentielle Ordnungswidrigkeiten vermieden werden. Die City muss mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein, aber die Aufenthaltsqualität der Fußgängerzonen darf nicht durch andere Verkehrsteilnehmende negativ beeinträchtigt werden, wie es derzeit leider vielfach der Fall ist.

 

Die ÖDP-Stadtratsfraktion ist der Ansicht, dass wir hier eine Neuordnung sämtlicher Regeln in einem transparenten Prozess, auch unter Beteiligung der Bürgerschaft, Ortsbeirat Altstadt, Stadtrat und weiterer städtischen Gremien, durch die Verwaltung auf den Weg gebracht werden müsste. Aber auch Kontrollen müssen verstärkt werden.