Betreff
Betreiber von Kindertagesstätten (CDU)
Vorlage
0456/2022
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der Widerruf der Erlaubnis zum Betreiben einer Kindertagesstätte eines Vereins in Mainz 2019 war laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom Januar 2022 rechtmäßig. In der Öffentlichkeit wurden bereits vor dem Erteilen der Erlaubnis mehrfach erhebliche Zweifel daran geäußert, ob der Verein sich überhaupt auf dem Boden einer demokratischen und freiheitlichen Grundordnung bewegt. Diese Zweifel wurden seitens der Verwaltung größtenteils nicht aufgegriffen.