hier: Müll an öffentlichen Plätzen im Stadtteil
Der
Antrag ist erledigt.
Stellungnahme:
Der
Entsorgungsbetrieb der Stadt kann nur öffentliche Abfalleimer in den Bereichen
bedienen, in denen auch die öffentliche Straßenreinigung durchgeführt wird. Der
Einsatz der Straßenreinigung in anderen Bereichen ist nicht durch die
Straßenreinigungssatzung abgedeckt. Sollte diese Leistung gewünscht werden, ist
diese Dienstleistung klar zu umreißen, damit ein Angebot und damit ein Auftrag
erstellt werden kann.
Insofern
kann dem Wunsch an sämtlichen Ruheplätzen und Ruhebänken im Stadtteil
Marienborn öffentliche Abfalleimer aufzustellen und diese regelmäßig durch
eigenes Personal zu entleeren, im Rahmen der Straßenreinigung nicht entsprochen
werden.
Ebenso
kann dem Wunsch an sämtlichen Ruheplätzen bzw. Ruhebänken im Stadtteil
Marienborn und dessen Gemarkung Hinweisschildern in unterschiedlichen Größen
und Inhalten anzubringen/aufzustellen, die auf das Einhalten von bestimmten
Sauberkeitsregeln auf öffentlichen Plätzen verweisen, nicht entsprochen werden.
Hier
müssen die Eigentumsverhältnisse der Plätze und Bänke im Vorhinein geklärt
werden. Der Entsorgungsbetrieb kann dann prüfen, ob er die Leistungen erbringen
kann und ein kostenpflichtiges Angebot erstellen, damit von Eigentümerseite ein
Auftrag erteilt werden kann.