Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 1188/2021 SPD, Ortsbeirat Mainz-Marienborn
hier: Müll an öffentlichen Plätzen im Stadtteil
Vorlage
0454/2022
Aktenzeichen
70 00 66/Ma
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Der Antrag ist erledigt.

 

Stellungnahme:

 

Der Entsorgungsbetrieb der Stadt kann nur öffentliche Abfalleimer in den Bereichen bedienen, in denen auch die öffentliche Straßenreinigung durchgeführt wird. Der Einsatz der Straßenreinigung in anderen Bereichen ist nicht durch die Straßenreinigungssatzung abgedeckt. Sollte diese Leistung gewünscht werden, ist diese Dienstleistung klar zu umreißen, damit ein Angebot und damit ein Auftrag erstellt werden kann.

 

Insofern kann dem Wunsch an sämtlichen Ruheplätzen und Ruhebänken im Stadtteil Marienborn öffentliche Abfalleimer aufzustellen und diese regelmäßig durch eigenes Personal zu entleeren, im Rahmen der Straßenreinigung nicht entsprochen werden.

 

Ebenso kann dem Wunsch an sämtlichen Ruheplätzen bzw. Ruhebänken im Stadtteil Marienborn und dessen Gemarkung Hinweisschildern in unterschiedlichen Größen und Inhalten anzubringen/aufzustellen, die auf das Einhalten von bestimmten Sauberkeitsregeln auf öffentlichen Plätzen verweisen, nicht entsprochen werden.

 

Hier müssen die Eigentumsverhältnisse der Plätze und Bänke im Vorhinein geklärt werden. Der Entsorgungsbetrieb kann dann prüfen, ob er die Leistungen erbringen kann und ein kostenpflichtiges Angebot erstellen, damit von Eigentümerseite ein Auftrag erteilt werden kann.