Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2021 nach 2022
Vorlage
0219/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt, die in der

Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2021 für übertragbar zu erklären.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen aus dem Haushaltsjahr 2021 gemäß der Anlage 2 Kenntnis.