Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2021 nach 2022
Vorlage
0219/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt,
die in der
Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem
Haushaltsjahr 2021 für übertragbar zu erklären.
Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den
kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen aus dem Haushaltsjahr 2021 gemäß der Anlage 2 Kenntnis.