Betreff
Bebauung städtischer Grünanlagen und Freiflächen (ÖDP)
Vorlage
1636/2021
Art
Anfrage (Stadtrat)
Im „Bericht
zur Umsetzung der Maßnahmen des Stadtratsbeschlusses zum Klimanotstand” ist
folgende Feststellung der Verwaltung verzeichnet:
Maßnahme 5c:
Grünanlagen
Zusammenhängende
Grünanlagen sind per Satzung vor Bebauung zu schützen.
Zusammenhängende
Grünanlagen sind im Stadtgebiet zumeist im Eigentum der Stadt Mainz. Der
Eigentümer besitzt die Verfügungsgewalt über diese Flächen. Daher ist es nicht
notwendig, das kommunale Eigentum durch eine zusätzliche kommunale Satzung zu
regulieren.