Betreff
Wirtschaftliche Beteiligungen: Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH
hier: Jahresabschluss zum 31.12.2020 und Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2021
Vorlage
1130/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Nach Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der Schüllermann und Partner AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Mainzer- Alten und Wohnheime gGmbH empfiehlt der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Stadtrat beschließt::

 

1.      die Feststellung des Jahresabschlusses der Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH für das Geschäftsjahr 2020 mit einer Bilanzsumme i.H.v. 1.792.344,22 € und einem Jahresüberschuss i.H.v. 179.452,28 €,

2.      den Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2020 i.H.v. 179.452,28 € i.H.v. 161.507,05 € in die Betriebsmittelrücklage, sowie i.H.v. 17.945,23 € in die freie Rücklage einzustellen und die Erhöhung der Kapitalrücklage um 32.879,71 € vorzunehmen,

3.      die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020,

4.      die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

5.      die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH