hier: Jahresabschluss zum 31.12.2020 und Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2021
Nach Kenntnisnahme des
Prüfungsberichtes der Schüllermann und Partner AG über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Mainzer- Alten und Wohnheime gGmbH
empfiehlt der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Stadtrat
beschließt::
1. die Feststellung des
Jahresabschlusses der Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH für das Geschäftsjahr
2020 mit einer Bilanzsumme i.H.v. 1.792.344,22 € und einem Jahresüberschuss
i.H.v. 179.452,28 €,
2. den Jahresüberschuss zum 31.
Dezember 2020 i.H.v. 179.452,28 € i.H.v. 161.507,05 € in die
Betriebsmittelrücklage, sowie i.H.v. 17.945,23 € in die freie Rücklage
einzustellen und die Erhöhung der Kapitalrücklage um 32.879,71 € vorzunehmen,
3.
die
Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020,
4. die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
5. die Bestellung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG zur Prüfung des
Jahresabschlusses 2021 der Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH