Betreff
Veränderungssperre "Ma 34-VS"/
Erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfs "Quartierszentrum Am Sonnigen Hang (Ma 34)", Satzung "Ma 34-VS/I"
hier: - Beschluss gemäß § 17 BauGB i. V. mit den§§ 14 und 16 BauGB
Vorlage
1094/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Marienborn, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt in Kenntnis der Vorlage gemäß § 17 BauGB in Verbindung mit den §§ 14 und 16 BauGB die Satzung "Ma 34-VS/I" über die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre "Ma 34-VS" um ein Jahr.