Betreff
Sanierung der Rheingoldhalle Mainz
hier: überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Abdeckung der Mehrkosten der Baumaßnahmen und zur Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Rheingoldhalle GmbH & Co.KG zur Finanzierung des Vermögensschadens ausdem Brandereignis
Vorlage
0948/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Finanzausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt

1. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes für die Jahre 2021/2022 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier die überplanmäßige Mittelbereitstellung

-          in Höhe von insgesamt 7,015 Mio. Euro (1,584 Mio. Euro beim Projekt 7.000770, 2,642 Mio. Euro beim Projekt 7.000790 und 2,789 Mio. Euro beim Projekt 7.000948) zur Abdeckung der Mehrkosten der Baumaßnahme,

-          in Höhe von 4,2 Mio. Euro bei einem noch einzurichtenden Projekt zur Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Rheingoldhalle GmbH & Co. KG

 

2. die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 4,2 Mio. Euro an die Rheingoldhalle GmbH & Co. KG mit einer Laufzeit bis 31.12.2022. Der Zinssatz orientiert sich an der Referenzzinsmethode der EU und beträgt für das Jahr 2021 3,55 %. Die Tilgung erfolgt endfällig, Sondertilgungen sind möglich.