hier: überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Abdeckung der Mehrkosten der Baumaßnahmen und zur Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Rheingoldhalle GmbH & Co.KG zur Finanzierung des Vermögensschadens ausdem Brandereignis
Der
Finanzausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt
1.
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes für die Jahre 2021/2022 durch
die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier die überplanmäßige
Mittelbereitstellung
-
in Höhe von insgesamt 7,015 Mio. Euro (1,584 Mio. Euro beim
Projekt 7.000770, 2,642 Mio. Euro beim Projekt 7.000790 und 2,789 Mio. Euro
beim Projekt 7.000948) zur Abdeckung der Mehrkosten der Baumaßnahme,
-
in Höhe von 4,2 Mio. Euro bei einem noch
einzurichtenden Projekt zur Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die
Rheingoldhalle GmbH & Co. KG
2.
die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 4,2 Mio. Euro an die
Rheingoldhalle GmbH & Co. KG mit einer Laufzeit bis 31.12.2022. Der
Zinssatz orientiert sich an der Referenzzinsmethode der EU und beträgt für das
Jahr 2021 3,55 %. Die Tilgung erfolgt endfällig, Sondertilgungen sind möglich.