Begründung:
Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition für Mainz
aus Februar 2020 besagt: „Inklusion ist eine Aufgabe aller Schulen und
Schularten“ (siehe Seite 24, Inklusion). Bisher gibt es in Mainz noch kein
Gymnasium, das zieldifferenzierten, inklusiven Unterricht anbietet. Durch den
Antrag „Neues Gymnasium als Schwerpunktschule“ (Antrag 1158/2020 vom
01.07.2020) hat der Mainzer Stadtrat bekräftigt, dass dies geändert werden
soll.
Auch der Koalitionsvertrag der neuen Ampelkoalition
für die Landesregierung in Rheinland-Pfalz (Mai 2021) bekräftigt das Ziel,
Inklusion in allen Bildungsbereichen anzubieten: „Schulartübergreifend wollen
wir neue Formen des gemeinsamen Lehrens und Lernens entwickeln und erproben und
das, was sich bewährt, fest etablieren“ (S. 17) sowie „Inklusion gilt es, in
allen Bildungsbereichen mitzudenken und umzusetzen“ (S. 20).
Der Beirat für die Belange von Menschen mit
Behinderungen möchte mit seinem Antrag die o.a. Ziele konkretisieren und damit
zur bedarfsgerechten Umsetzung von schulischer Inklusion beitragen. Nach dem
Motto „Nicht ohne uns über uns“ muss auch bei der schulischen Inklusion dafür
gesorgt werden, dass die Ideen, Einschätzungen und Bedarfe von Menschen mit
Behinderungen in die Planungen einfließen.
gez.
Ellen Kubica und Magdalena Ramb
(Koordinatorinnen AK soziale Leistungen,
Arbeit und Bildung)
s. Anlage 1